Wohnbeihilfe in OÖ: ÖVP und FPÖ sehen sich bestätigt

ÖVP und FPÖ in Oberösterreich fühlen sich durch ein Urteil des Landesgerichts Linz bestätigt. Ein türkischer Staatsbürger hatte auf Schadenersatz geklagt, da er wegen des mangelnden Nachweises von Deutschkenntnissen keine Wohnbeihilfe mehr bekam. Das Landesgericht kam diese Woche zu der Ansicht, dass der Klagegrund Diskriminierung nicht gegeben ist und gab dem Land recht.

Allerdings habe das Gericht nicht darüber entschieden, ob die rigide Wohnbeihilfe der Daueraufenthaltsrichtlinie für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige widerspreche, heißt es in der heute veröffentlichten Urteilsbegründung.

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