Hygiene Austria: Katharina Nehammer klagt Hafenecker

Katharina Nehammer, Ehefrau von Innenministers Karl Nehammer (ÖVP), wehrt sich weiter rechtlich gegen Anschuldigungen und klagt nun den FPÖ-Abgeordneten Christian Hafenecker auf Unterlassung und Widerruf. Hafenecker hatte sinngemäß behauptet, Katharina Nehammer hätte Informationen über eine bevorstehende Hausdurchsuchung bei der Maskenfirma Hygiene Austria von ihrem Mann bekommen und an die Firma weitergegeben. „Der Vorwurf ist absurd und konstruiert“, so ihr Anwalt Oliver Scherbaum gestern gegenüber der APA.

Facebook-Posting als Auslöser

Die Unterlassungsklage gegen Hafenecker hat eine längere Vorgeschichte: Nehammer hatte einen Kärntner geklagt, der in einem Facebook-Posting behauptet hatte, sie arbeite bei Hygiene Austria, dem Unternehmen des Ehemanns der Büroleiterin von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Zudem hatte der Mann suggeriert, dass Nehammer an der Maskenproduktion des Unternehmens verdiene.

Der Mann muss nach einem Vergleich 3.500 Euro Entschädigung und die Prozesskosten bezahlen. Auch andere User, die das Posting geteilt haben, diese Forderung vom Rechtsanwalt Nehammers erhalten. FPÖ und SPÖ hatten das Vorgehen scharf kritisiert.

Hafenecker stellte bei einer Pressekonferenz zu diesem Thema am Mittwoch aber außerdem in Raum, Nehammer habe möglicherweise „im ehelichen Informationsaustausch“ von der bevorstehenden Razzia bei der Hygiene Austria erfahren und diese Information an die Unternehmensführung weitergegeben.

Immunität greift in Zivilverfahren nicht

Auch diesen Vorwurf will sich Nehammer nicht gefallen lassen und klagt deshalb Hafenecker und, als Medieninhaber von FPÖ-TV, den freiheitlichen Klub auf Unterlassung und Widerruf. Die politische Immunität des Abgeordneten greife im Zivilverfahren um Aussagen in einer Pressekonferenz nicht.

Dass die Rechtsvertretung in dieser Sache Scherbaum übernommen hat, hat laut Nehammer nichts mit der Kritik an Rechtsanwalt Michael Rami zu tun, dem von SPÖ und FPÖ vorgeworfen wurde, als Verfassungsrichter von Facebook-Postern überhöhte Zahlungen zu verlangen und mit dem Strafrichter zu drohen.

Rami vertrete als Verfassungsrichter keine Spitzenpolitiker und gehe auch nicht gegen Politiker vor, weshalb sie für die Klage gegen den Freiheitlichen nun Scherbaum engagiert habe, so Nehammer.

Hafenecker „gelassen“

Hafenecker sieht, wie er gegenüber der APA erklärte, dem Verfahren „sehr gelassen entgegen“. Schließlich sei es seine Aufgabe als Parlamentarier, einem Verdacht wie jenem nachzugehen, dass aus dem Innenministerium Informationen über eine bevorstehende Razzia gekommen sein sollen. Aus Sicht des FPÖ-Mandatars hat die Klage sogar Vorteile: Es wäre eine „gute Sache“, wenn die FPÖ damit die Möglichkeit bekommt, im Verfahren Zeugen namhaft zu machen – und das Innenministerium Fragen nach seinem Informationsfluss beantworten müsste, die die FPÖ in einer Parlamentarischen Anfrage stellen wollte.