Leitfaden für „Long Covid“-Symptome präsentiert

Zehn bis 14 Prozent der CoV-Infizierten sind von „Long Covid“, also Langzeitfolgen, betroffen. Vor allem Jüngere und Frauen leiden darunter, sagte Susanne Rabady, Vizepräsidentin der Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) gestern auf einer Pressekonferenz in Wien.

Dabei wurde ein Leitfaden für Ärzte zur Erkennung und Behandlung der vielschichtigen Symptome präsentiert. Rabady und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) rieten zur Impfung.

Leitfaden für „Long Covid“

Zehn bis 14 Prozent der CoV-Infizierten sind von „Long Covid“, also Langzeitfolgen, betroffen. Bei einer Pressekonferenz wurde am Freitag ein Leitfaden für Ärzte zur Erkennung und Behandlung der vielschichtigen Symptome präsentiert.

„Die Impfung ist der beste Schutz vor Long Covid“, sagte Mückstein. Die Impfzahlen würden zurückgehen und hätten sich in den vergangenen drei Wochen verlangsamt, gleichzeitig gebe es mehr jüngere Infizierte. „Selbst wenn sie nicht im Spital landen, haben sie ein hohes Risiko, an ‚Long Covid‘ zu erkranken“, warnte Mückstein die betroffenen Bevölkerungsgruppen und appellierte zur Impfung.

Studienlage „dürftig“

„Die Studienlage ist immer noch relativ dürftig“, sagte Rabady in Bezug auf „Long Covid“. Die Kollegen in der Praxis hätten eine „Hilfestellung“ gebraucht, so die Medizinerin von der Karl Landsteiner Universität. Rund 200 verschiedene Symptome wurden unter dem Begriff „Long Covid“ bisher erfasst. Darunter sind Atemnot, anhaltender Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, Muskelschmerzen und starke Erschöpfungszustände (Fatigue-Syndrom) bis hin zu Depressionen.

Zunächst geht es laut Rabady in dem Leitfaden um das Erkennen der Ursache und ob ein Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion besteht. In weiterer Folge müsse geklärt werden, „wie schwer“ das Problem ist. „Dazu gibt es Hilfsmittel, die stellt unsere Leitlinie auch zur Verfügung“, so Rabady. „Das wichtigste ist das professionelle Gespräch mit dem Patienten“, sagte sie. Schließlich hilft die Leitlinie auch zu entscheiden, „wann und ob eine weitere Abklärung notwendig ist“.

Die Zeit habe gedrängt, es handle sich um den Beginn eines Prozesses und eine „lebende Leitlinie“, die ständiger Aktualisierung bedürfe, so Rabady.