D: Veto gegen höhere Rundfunkgebühr verfassungswidrig

Das Veto des deutschen Bundeslands Sachsen-Anhalt gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags war verfassungswidrig. „Das Land Sachsen-Anhalt hat durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt“, hieß es in dem heute veröffentlichten Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts.

Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich gelte rückwirkend ab dem 20. Juli 2021 bis zur Neuregelung. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio Erfolg.