Reformvorschläge der ÖGK-Arbeitnehmer für PRIKRAF

Die Debatte über eine Reform des durch die „Ibiza-Affäre“ wieder ins Rampenlicht gerückten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) nimmt nun Fahrt auf. Nachdem bereits die Wirtschaftskammer (WKÖ) Vorschläge dafür gemacht hatte, legten heute auch die Arbeitnehmervertreter in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ihre Forderung auf den Tisch.

ÖGK-Obmann Andreas Huss verlangt eine Berücksichtigung und Aufnahme der PRIKRAF-Spitäler in den Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) und in die regionalen Strukturpläne (RSG). Dabei müssten die Bettenzahlen zwischen den öffentlichen Fondsspitälern und den Privatspitälern abgestimmt werden.

Anpassung der Finanzierung gefordert

Nach dem Prinzip „Geld folgt Leistung“ fordern die ÖGK-Arbeitnehmervertreter auch eine Anpassung der Finanzierung. Werden mehr Leistungen in PRIKRAF-Spitälern erbracht, soll es automatisch eine Reduktion der Zahlung der Sozialversicherung an die Landesfonds geben bzw. müssten die Länder auch in die PRIKRAF-Finanzierung einbezogen werden. Beim nächsten Finanzausgleich könnten dazu entsprechende Weichenstellungen erfolgen.

Eine konkrete Forderung für die Versicherten formulierte der ÖAAB-Arbeitnehmervertreter im ÖGK-Verwaltungsrat, Martin Schaffenrath: „Die privaten Krankenhäuser müssen künftig, um finanzielle Mittel aus dem PRIKRAF erhalten zu können, verpflichtet werden, für alle sozialversicherten Personen, auch ohne Zusatzversicherung und ohne Zuzahlung der Patienten, medizinische Leistungen zu erbringen.“

Auch die Qualitätskriterien für die Privatkrankenhäuser müssten an jene der öffentlichen Häuser angeglichen werden. Hier gehe es auch um Betriebspflichten für Ambulanzen, Bettenstationen und Intensivstationen auch an Tagen ohne geplante Operationen und Anwesenheitspflichten für Ärzte und Ärztinnen anstatt Bereitschaftsdiensten.

Reform oder Abschaffung des PRIKRAF

Wenn sich diese Änderungen in der aktuellen Konstellation nicht umsetzen lassen sollten, dann plädieren die ÖGK-Arbeitnehmervertreter für eine generelle Abschaffung der Fondslösung des PRIKRAF. Als Alternative biete sich an, dass die Krankenversicherungsträger wie vor 2002 wieder Einzelverträge mit Privatkliniken machen, die es bereits vor der Schaffung des PRIKRAF gegeben hat.

Der Fachverband der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer hat bereits seine Vorschläge vorgelegt. Sie sehen die Festlegung von definierten Aufnahmekriterien in den PRIKRAF vor. Weiters soll eine weisungsfreie Aufnahmekommission eingerichtet werden, und gegen Entscheidungen dieser Kommission sollen Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden können.