Transit durch Slowenien bis 22. August ohne „3-G-Nachweis“

In Sachen CoV-Regeln verlängert Slowenien eine Ausnahme für den Transitverkehr: Bis zum 22. August muss man für die Durchreise durch das Land keinen „3-G-Nachweis“ vorlegen. Ursprünglich sollte der Transit nur bis zum 15. August von den Auflagen befreit sein, die Regierung in Ljubljana teilte gestern Abend jedoch mit, dass die Ausnahme um eine Woche verlängert wird.

„Ab 23. August wird der Transit ohne den ‚3-G-Nachweis‘ nicht mehr möglich sein“, hieß es in der Mitteilung der slowenischen Regierung. Bis dahin können Personen, die nur auf der Durchreise sind und in Slowenien keinen Wohnsitz haben, weiterhin auflagenfrei ins Land einreisen.

Das gilt etwa für den Weg nach Kroatien oder den Rückweg durch Slowenien nach Österreich. Reisende müssen Slowenien in dem Fall aber nach spätestens zwölf Stunden wieder verlassen.

Die Ausnahmen von der „3-G-Regel“ gelten weiterhin auch für Gütertransport, begleitete Kinder unter 15 Jahren, Berufspendlerinnen und -pendler sowie Besitzerinnen und Besitzer oder Pächterinnen und Pächter von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken im Grenzgebiet oder auf beiden Seiten der Grenze, wenn sie die Grenze zu Arbeitszwecken überqueren. Für diese Ausnahmen gibt es keine Zeitbegrenzung.