NSU-Prozess: Lebenslange Haft für Zschäpe bestätigt

Die Hauptangeklagte im Prozess zur deutschen Neonazi-Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), Beate Zschäpe, muss lebenslang in Haft bleiben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision gegen ihre Verurteilung wegen zehnfachen Mordes und weiterer schwerer Straftaten in allen wesentlichen Punkten als offensichtlich unbegründet zurück, wie das Karlsruher Gericht heute mitteilte. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Verurteilungen von zwei Mitangeklagten bestätigt

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, sodass eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Der rechtsextremistische NSU hatte zwischen 2000 und 2007 neun Männer türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin ermordet.

Auch die Verurteilung von zwei Mitangeklagten, Ralf W. und Holger G., zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen Beihilfe zu den Morden beziehungsweise Unterstützung des NSU bestätigte der BGH. Eine weitere Revision gegen den Mitangeklagten Andre E. wird noch verhandelt.