Oberlandesgericht weist ÖVP-Klage gegen „Falter“ zurück

Die ÖVP ist mit einer Klage gegen die Wochenzeitung „Falter“ nun auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien abgeblitzt. Damit ist der Vorwurf des „Falter“ zulässig, dass die ÖVP bewusst geplant habe, die Kosten für den Wahlkampf 2019 zu überschreiten.

Die Berufung der ÖVP gegen ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil wies das OLG nun zurück.

Bericht über Wahlkampfkosten-Überschreitung

Dem „Falter“ waren im Wahlkampf 2019 Unterlagen sowohl über den aktuellen als auch über den Wahlkampf der ÖVP 2017 zugespielt worden. 2017 hatte die ÖVP – das war bereits bekannt – die Kostengrenze stark überschritten. Neu war im Bericht aber, dass die ÖVP die Überschreitung schon im Budget stehen hatte, während sie öffentlich noch die Einhaltung der Wahlkampfkosten zusagte.

Außerdem schloss der „Falter“ aus den Unterlagen, dass 2019 eine neuerliche Überschreitung bzw. die Verschleierung der tatsächlichen Wahlkampfkosten geplant gewesen sei. Letzteres wollte die ÖVP nicht stehen lassen und klagte auf Unterlassung.

Im April hatte das Handelsgericht Wien zwar entschieden, dass der „Falter“ die Behauptung, dass die ÖVP die Wahlkampfkosten-Überschreitung „vor dem Rechnungshof verbergen will“, unterlassen und widerrufen muss.

Gleichzeitig wurde dem Wochenmagazin laut dem erstinstanzlichen Urteil aber erlaubt zu schreiben, dass „die ÖVP bewusst plane“, die gesetzliche Wahlwerbungsausgabenbeschränkung zu überschreiten, und „bewusst die Öffentlichkeit über ihre Wahlkampfausgaben täuscht“.

ÖVP will Rechtsmittel einlegen

Dagegen hatte die ÖVP berufen. Dieser Berufung hat das OLG Wien nun in seinem der APA vorliegenden Urteil vom 29. Juli (2 R 75/21w) „nicht Folge gegeben“. Eine Revision dagegen ist „nicht zulässig“, heißt es in dem Urteil des Oberlandesgerichts.

Die ÖVP werde aber „Rechtsmittel in Form einer außerordentlichen Revision“ einlegen, kündigte ein Sprecher der Partei auf Anfrage der APA an.