Bild zeigt die aktuelle Corona-Ampel
corona-ampel.gv.at.
CoV-Ampel

Wien jetzt wieder orange

Die Coronavirus-Ampel leuchtet diese Woche in zwei Farben. Die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg wurden am Donnerstag von der zuständigen Kommission mit mittlerem Risiko bewertet und bleiben damit gelb. In Wien gilt fortan hingegen hohes Risiko, das heißt orange.

Änderungen betrafen somit drei Bundesländer, denn vor einer Woche galt für das Burgenland und Kärnten noch ein geringes Risiko (gelb-grün) und für Wien ein mittleres.

In einer Aussendung verwies die Ampelkommission aber darauf, dass drei Viertel der österreichweiten PCR-Tests durch die Stadt Wien durchgeführt werden, weshalb davon auszugehen sei, dass „die Teststrategie Wiens zu wesentlich sensitiveren Ergebnissen führt und deshalb eine höhere Anzahl an Fällen detektiert wird“. Die 7-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den abgelaufenen sieben Tagen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, in Wien solle auch unter jenem Aspekt interpretiert werden. Am Donnerstag lag die 7-Tage-Inzidenz in Wien bei 134,2.

Das Burgenland liege hingegen „knapp an der Grenze zu geringem Risiko“, was die Ampelkommission auf die hohe Durchimpfungsrate zurückführte. Diese liege in allen Altersgruppen über dem Bundesschnitt. „Angesichts des bundesweit steigenden Infektionsgeschehens und der auch im Burgenland steigenden 7-Tagesinzidenz stuft die Corona-Kommission dennoch auch das Burgenland mit mittlerem Risiko ein“, heißt es weiter. Im Burgenland lag die 7-Tage-Inzidenz am Donnerstag bei 52,4.

Regionale Verschärfungen künftig an Impfrate gekoppelt

Zuvor ging ein „Erlass für Hochrisikogebiete“ von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) an die Landeshauptleute – dieser tritt am Freitag in Kraft. Regionale Verschärfungen der Coronavirus-Maßnahmen sind künftig auch an die Durchimpfungsrate in den Gemeinden gekoppelt. Der neue Erlass ersetzt den bisherigen „Hochinzidenzerlass“.

Künftig werden bei der Einstufung eines Bezirks als Hochrisikogebiet neben der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und Einwohnerinnen auch die Durchimpfungsrate des jeweiligen Bezirks sowie der ICU-Belag (Intensiv Care Unit – Intensivbetten, Anm.) des betreffenden Bundeslandes berücksichtigt.

Mückstein: „Impfung ist der wirksamste Schutz“

„Die Impfung ist der wirksamste Schutz gegen das Coronavirus, und wir sehen, dass das Virus zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheidet“, kommentierte Mückstein die Maßnahme. Um die Ausbreitung des Virus zielgerichtet und regional einzudämmen, müsse man daher besonderes Augenmerk auch auf die jeweilige Durchimpfungsrate richten.

Für Hochrisikogebiete ist künftig mittels Verordnung durch die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörde festzulegen, dass Personen den betreffenden Bezirk nur verlassen dürfen, wenn sie den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung („3-G-Nachweis“) vorweisen können. Die Kontrollen der Nachweispflicht haben stichprobenartig mit möglichst hoher Frequenz zu erfolgen. Dafür kann auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert werden.

Darüber hinaus sind durch die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörde für Hochrisikogebiete weitere Vorkehrungen zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu setzen. Dafür kommen – neben anderen – Maßnahmen wie Schwerpunktkontrollen der bisherigen Regelungen, ein „3-G-Nachweis“ etwa im Handel, verstärktes Contact-Tracing, Erweiterung der Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz und Einführung der Tragepflicht von FFP2-Masken oder weiterführende Quarantänemaßnahmen infrage.