Strache-Prozess: Urteilsverkündung in Kürze

Im Prozess gegen Heinz-Christian Strache wird in Kürze ein Urteil erwartet. Dem ehemaligen FPÖ-Obmann und dem mitangeklagten Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen.

Strache soll gegen Spenden ein Gesetz auf den Weg gebracht haben, was dieser bestreitet. Im Falle von Schuldsprüchen drohen beiden Haftstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren.

Vorwurf der Bestechung

In dem Verfahren geht es um zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro an die Bundes-FPÖ. Nach Ansicht der WKStA waren diese an die „pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts“ seitens Straches gekoppelt.

Der damalige FPÖ-Chef soll versucht haben, mit einem in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen Initiativantrag eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken, um dem befreundeten Grubmüller eine Gegenverrechnung der Leistungen seiner Klinik mit der Sozialversicherung zu ermöglichen. Strache und Grubmüller bestreiten die Vorwürfe.

Staatsanwalt spricht von „Schicksalsgemeinschaft“

Wie Oberstaatsanwalt Bernhard Weratschnig von der WKStA in seinem Schlussvortrag betonte, hätten Strache und Grubmüller eine „Schicksalsgemeinschaft“ gebildet.

Chats würden „ungeschminkt“ offenlegen, dass sich Strache als FPÖ-Obmann und später als Vizekanzler für Grubmüller „aus wirtschaftlichen Interessen“ verwendet habe. Dass Strache „geldwerte Vorteile“ versprochen wurden, sei „unzweifelhaft“, so Weratschnig.

Verteidiger sehen keine Unrechtmäßigkeit

„Ich erkenne beim besten Willen keine Strafbarkeit“, hielt dem Helmut Grubmüller, Bruder und Verteidiger des Zweitangeklagten, entgegen. Die 10.000-Euro-Spende sei „hochoffiziell erfolgt“, es sei Walter Grubmüller geradezu darum gegangen, „dass jeder davon weiß“. Vorteile im Zusammenhang mit dem PRIKRAF hätten damit „nicht herausgeschlagen werden sollen“, sagte der Anwalt.

Strache-Verteidiger Johann Pauer stellte in seinem Schlussplädoyer fest, die Annahmen der WKStA seien „zur Gänze falsch“ und durch das Beweisverfahren widerlegt. Die inkriminierten Spenden an die FPÖ seien nicht im Zusammenhang mit dem PRIKRAF erfolgt, sondern „aus Wut über die SPÖ“.