Blümel mit Klage gegen Twitter-Nutzer erfolgreich

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat sich heute erfolgreich vor Gericht gegen den Vorwurf der Korruption gewehrt. Ein Twitter-Nutzer hatte der ÖVP-Führung und Blümel namentlich vorgeworfen, „korrupt“ zu sein.

Das Straflandesgericht Wien verurteilte den Mann wegen übler Nachrede zu einer teilbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen (a 35 Euro), 30 bzw. 1.050 Euro davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mann hat Berufung eingelegt.

Tweets in Reaktion auf Chatprotokolle

Der Auslöser der Nachricht auf Twitter waren die wochenlangen Berichte über geleakte Chatprotokolle und eine Meldung, wonach Blümels Frau während einer Hausdurchsuchung mit dem privaten Laptop des Ehepaars im Kinderwagen spazieren gegangen sein soll.

In sozialen Netzwerken sorgten die Enthüllungen für wenig freundliche Postings über Blümel. Dieser sah bei manchen der Äußerungen eine Grenze überschritten und ergriff rechtliche Schritte.

Schon im April kam es etwa zu einer Auseinandersetzung mit der Sozialistischen Jugend (SJ). Diese hatte ein Foto des Finanzministers veröffentlicht und mit „Außen fesch, innen korrupt“ kommentiert. Der Streit endete in einem Vergleich. Man einigte sich auf eine Spende in der Höhe von 2.000 Euro an das Hilfswerk Wien.