Unterschiedliche Regeln an Medizinunis

An den Medizinuniversitäten in Wien, Innsbruck und Graz bzw. der Medizinfakultät der Universität Linz dürfte es im kommenden Semester etwas unterschiedliche Vorgaben für die Studierenden in Sachen Impfpflicht geben.

Die Medizinunis Wien und Innsbruck verlangen ab dem klinischen Bereich einen Impfnachweis, in Graz gilt weitestgehend eine „2-G-Regel“ und in Linz die „3-G-Regel“, hieß es auf APA-Anfrage.

Ein Impfnachweis für die Inskription ist aber an keiner der vier Unis nötig. In Wien und Innsbruck gilt für Studenten die „1-G-Regel“, allerdings im klinischen Bereich – also ab dem ersten Patientenkontakt. Das ist etwa in Wien spätestens am Ende des zweiten Studienjahrs der Fall. Damit gibt es eine De-facto-Impfpflicht, da alle Studierenden im Rahmen der Ausbildung diesen Bereich durchlaufen müssen.

Regeln in Linz und Graz

Etwas anders ist es in Graz. Dort gilt für alle Studierenden und auch Mitarbeiter grundsätzlich eine „2-G-Regel“ – man muss also geimpft oder genesen sein. Sollte in speziell begründeten Einzelfällen und insbesondere aus medizinischen Gründen eine Covid-19-Schutzimpfung bisher nicht erfolgt sein, wird von diesen Studierenden sowie Mitarbeitern ein jeweils 48 Stunden gültiger PCR-Test verlangt.

An der Medizinfakultät der Universität Linz gibt es derzeit keine Impfpflicht für Studenten im klinischen Bereich – man orientiere sich dafür an den Regeln der einzelnen Krankenhausträger. Am Kepler Universitätsklinikum gilt derzeit die „3-G-Regel“ – ob das auch so bleibe, wisse man aber noch nicht, hieß es auf APA-Anfrage.

An allen Medizinunis werden die Studierenden bzw. Mitarbeiter jedenfalls dringend ersucht, sich impfen zu lassen.