Schulstart in Slowenien mit freiwilligen Tests für Kinder

In Slowenien beginnt am Mittwoch das neue Schuljahr. Für Schülerinnen und Schüler ab der siebenten Schulstufe gelten freiwilliges Testen sowie Maskenpflicht, wie slowenische Medien berichteten. Schulangestellte müssen hingegen die „3-G-Regel“ erfüllen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, wird sich einmal pro Woche auf das Coronavirus testen müssen.

Sollten die Lehrpersonen die Testpflicht verweigern, kann das als Verletzung von Arbeitsbestimmungen gelten, was letztlich zur Kündigung führen kann, geht laut Medien aus einem jüngsten Rundschreiben des Bildungsministeriums hervor.

Dasselbe wird auch dann gelten, wenn sich Schulangestellte weigern, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bisher hatten die Schulleitungen keine Grundlage gehabt, um gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tests oder Masken verweigerten, vorgehen zu können. Die „3-G-Regel“ gilt auch für das Personal in den Kindergärten.

Ende von Gratis-Antigen-Tests

Für Schülerinnen und Schüler ist das freiwillige Testen ebenfalls auf wöchentlicher Basis vorgesehen. Ihnen stehen fünf Gratis-Antigen-Selbsttests pro Monat zu Verfügung, die man in den Apotheken abholen kann. Geplant ist, dass die Schüler die Tests zu Hause durchführen. Die Testergebnisse werden nicht überprüft, im Bildungsministerium setzt man auf Vertrauen.

Seit einer Woche gibt es in Slowenien keine Gratis-Antigen-Tests für die Allgemeinbevölkerung mehr. Die Regierung hatte die kostenlosen Massentests abgeschafft, um damit die CoV-Impfung anzuregen. In jenen Branchen, in denen die „3-G-Regel“ als Pflicht vorgeschrieben ist, können sich Beschäftigte weiterhin gratis testen lassen.

Das gilt u. a. für Gesundheits- und Pflegewesen, für Schulen und Kindergärten, im Handel, in Gastronomie und Tourismus sowie für Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege.