WKStA könnte näher an Justizministerium heranrücken

Die Aufsicht über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) könnte im Rahmen der Etablierung eines Bundesstaatsanwalts verändert werden. Von Überlegungen, dass die WKStA nicht mehr an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) berichten muss, schrieb der „Standard“. Stattdessen soll direkt die Sektion V des Ministeriums zuständig sein, die für Einzelstrafsachen verantwortlich ist. Im Ministerium wiegelte man ab. Bei der ÖVP zeigte man sich ablehnend.

Voraussetzung zur Umsetzung der Pläne wäre aber eine Gesetzesänderung und damit ein Ja der ÖVP. Die WKStA und die Volkspartei befinden sich seit etlichen Jahren in einem Konflikt. Gleiches gilt für das Verhältnis zwischen der Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft, die einander auch öffentlich mit gegenseitigen Anschuldigungen eindeckten.

Strafferes Verfahren

Die Berichtspflicht umfasst Verfahrenseinstellungen wie Anklagen, die aktuell von der OStA genehmigt werden müssen. Nach dieser befasst sich noch das Ministerium, eben die Sektion V, mit entsprechenden Causen. Der Verfahrenszug würde somit mit der angedachten Reform gestrafft. Geplant ist ja seitens der Koalition die Einführung eines unabhängigen Bundesstaatsanwalts an der Spitze der Weisungskette, die derzeit noch die Ministerin in Kooperation mit einer Art Weisenrat einnimmt.

Aus dem Ressort von Alma Zadic (Grüne) hieß es gestern, mit der Einführung des Bundesstaatsanwalts werde eben auch die Neuaufstellung der Dienst- und Fachaufsicht diskutiert, was selbstverständlich auch die WKStA betreffe. Alle Vorschläge würden in einer Arbeitsgruppe diskutiert und im Gesamtergebnis zu bewerten sein: „Aktuell ist keine Änderung des Systems der Dienst- und Fachaufsicht vorgesehen.“

Edtstadler verwundert, auch SPÖ dagegen

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zeigte sich über die Überlegungen verwundert. „Das gemeinsame Ziel der Bundesregierung ist es, die Justiz unabhängiger zu machen und damit jeglichen Anschein politischer Einflussnahme zu verhindern. Die kolportieren Pläne würden eine weitere Politisierung der Justiz bedeuten. Dienst- und Fachaufsichten sind ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung für alle Staatsanwaltschaften – dabei darf es keine Ausnahmen geben“, meinte sie. Abschließend pochte Edtstadler einmal mehr auf die rasche Umsetzung des bereits beschlossenen Vorhabens, einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt einzurichten.

Ablehnung kam auch aus der SPÖ. „Eine ernsthafte Justizreform braucht eine Bundesstaatsanwaltschaft, die als Dienst- und Fachaufsicht und weisungsbefugte Behörde gegenüber allen Staatsanwaltschaften agiert, wie wir sie seit 20 Jahren fordern. Dass nun die WKStA dem Ministerium direkt unterstellt werden soll, ist widersprüchlich, wenn man eine Bundesstaatsanwaltschaft einführen möchte“, sagte SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim.

Bei NEOS reagierte man überrascht, aber zustimmend. „Wir begrüßen, dass die WKStA von der OStA Wien entkoppelt wird, fordern aber die sofortige Umsetzung der neuen Weisungsspitze, also eines Bundesstaatsanwalts. Eine Änderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes ohne komplette Neuregelung der Weisungsspitze tragen wir daher nur mit, wenn es konkrete Zusagen gibt, bis wann der Bundesstaatsanwalt umgesetzt wird“, so Justizsprecher Johannes Margreiter.