Weitere Regeln für Reisende in Italien

In Italien gelten seit heute verschärfte CoV-Regeln. Wer mit Langstreckenbussen und im Bahnverkehr mit Hochgeschwindigkeits- sowie Intercity-Zügen reist, braucht einen Nachweis, dass er gegen Covid-19 geimpft, negativ getestet oder genesen ist. Für den öffentlichen Nahverkehr ist diese „3-G-Regel“ nicht vorgesehen.

Auf den Bahnhöfen und in den Zügen soll das Bahnpersonal laut Trenitalia die Zertifikate kontrollieren. In Italien ist der „Grüne Pass“ nun auch für Reisende auf Inlandsflügen Pflicht. Wer mit der Fähre zwischen zwei italienischen Regionen verkehrt, also etwa von Latium nach Sardinien, braucht ebenfalls diesen Nachweis.

Weitere Regeln gelten für das im September beginnende Schuljahr. Das Schulpersonal darf nur mit dem „Grünen Pass“ zur Arbeit kommen – eine teils umstrittene Regelung. Wer sich nicht impfen lassen kann, bekommt kostenlose Coronavirus-Tests. Ansonsten sind diese in Italien in der Regel kostenpflichtig.