Strache-Prozess: Teilfreisprüche im Zweifel rechtskräftig

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt keine Rechtsmittel gegen die Teilfreisprüche im Prozess gegen Heinz-Christian Strache und Walter Grubmüller ein.

Der ehemalige FPÖ-Obmann wurde wegen Bestechung nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Strache soll gegen Parteispenden eines Privatklinikbetreibers eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht haben. Die Freisprüche im Zweifel seien nun rechtskräftig, berichtete heute der „Standard“.

Von zwei Anklagepunkten wurden Strache und Klinikbetreiber Grubmüller im Zweifel freigesprochen: Zum einen handelte es sich dabei um eine Einladung Grubmüllers an Strache auf Korfu, die im April 2018 für August desselben Jahres an Strache ergangen sein soll. Strache hatte eine solche Reise nie angetreten.

Außerdem hatte die WKStA Grubmüller bezichtigt, Strache Ende April 2019 eine weitere Spende für den FPÖ-Wahlkampf vor der Europawahl 2019 offeriert zu haben. In diesen beiden Anklagepunkten reiche die Beweislage für Schuldsprüche nicht aus, befand die Richterin.

Gegen die Schuldsprüche selbst gehen alle Seiten vor. Die WKStA beanstandet die Strafhöhe.