Umweltministerium startet Arbeitsgruppe zu UVP-Verfahren

Das Umwelt- und Klimaschutzministerium startet eine Arbeitsgruppe zur Verfahrenseffizienz in Umweltverfahren. Parallel dazu finalisiere man bereits eine erste Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G), die aufgrund von laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren nötig sei, hieß es heute in einer Aussendung.

Dabei werde es um den Schutz des Bodens und eine stärkere Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Klima gehen. Die Arbeitsgruppe soll aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Vollzugsbehörden von Bund und Ländern, einer Richterin bzw. einem Richter sowie Rechtsanwältinnen und -anwälten bestehen.

Darüber hinaus nominiert die Geschäftsstelle der Umweltanwaltschaften einen Umweltanwalt und die Wirtschaftskammer einen Standortanwalt. Vorschläge sollen bis Anfang 2022 vorliegen. Die ersten Änderungen des UVP-Gesetzes sollen dagegen „zeitnahe“ in Begutachtung gehen. Die Vorschläge aus der Arbeitsgruppe würden dann in einem nächsten Schritt umgesetzt werden.

„Brauchen schnellere Genehmigungsverfahren“

Begrüßt wird die Einrichtung der Arbeitsgruppe von Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP). Man habe dazu bereits Vorschläge auf den Tisch gelegt. „Österreich kriegt die Energiewende nur auf den Boden, wenn die Infrastruktur für erneuerbare Energien schneller errichtet wird. Dafür brauchen wir schnellere Genehmigungsverfahren in Österreich“, so Brunner in einer Aussendung. UVP-Verfahren im Energiebereich dürften maximal zwei Jahre dauern.

Die Umweltallianz Ökobüro schlug einerseits Schulungen im Verfahrensmanagement für die UVP-Behörden sowie mehr Ressourcen für diese vor. Außerdem müsse bei der Beschleunigung der Verfahren das Problem angegangen werden, dass eingereichte Objekte oft wegen fehlender Unterlagen noch nicht reif für eine Überprüfung seien. Denkbar wäre etwa eine automatische Zurückweisung von Projekten, wenn nach Ablauf der gesetzlichen Frist von neun Monaten die nötigen Unterlagen noch nicht komplett sind.