In den restlichen Bundesländern tritt das eine Woche später in Kraft. Ab 1. Oktober muss vom ungeimpften Kindergartenpersonal außerdem einmal pro Woche ein PCR-Test von einer befugten Teststelle vorgelegt werden. Bis dorthin reichen auch drei Antigen-Tests pro Woche.
„Das oberste Ziel in dieser Phase der Pandemie muss es sein sicherzustellen, dass die Bildungseinrichtungen für unsere Kinder offen bleiben können“, so Mückstein in einer Aussendung. „Engmaschige Testungen unter den Pädagoginnen sind dafür wesentlich, wichtigstes Instrument bleibt aber weiterhin die Impfung. Wir müssen daher eine möglichst hohe Durchimpfungsrate erreichen – auch zum Wohl unserer Kinder.“
„Sicherheitsphase“ zum Start in Schulen
An den Schulen beginnt das Schuljahr mit einer „Sicherheitsphase“: In dieser müssen alle Lehrerinnen und Lehrer dreimal wöchentlich testen (bei ungeimpften muss ein Test pro Woche ein PCR-Test sein). Anschließend gilt die Testpflicht für geimpfte Pädagogen nicht mehr.
Strategie für Schulstart in der Pandemie
Am Montag kehren 500.000 Schülerinnen und Schüler in Ostösterreich in die Klassenzimmer zurück. Fachleute befürchten, dass mit Schulbeginn die CoV-Zahlen weiter steigen könnten. An den Schulen wird in den kommenden Wochen intensiv getestet werden.
Außerdem wird in der Verordnung festgehalten, dass grundsätzlich alle externen Personen, die den Kindergarten betreten, einen „3-G“-Nachweis brauchen und eine Maske tragen müssen. Vom „3-G“-Nachweis ausgenommen sind alle, die die Einrichtung nur kurz betreten – also etwa Eltern zum Bringen und Abholen der Kinder. Kinder bis sechs Jahre brauchen auch keine Maske.
Schulen: Neubewertung nach drei Wochen
Wie es nach der Sicherheitsphase an den Schulen weitergehen soll, hängt gemäß den Plänen des Bildungsministeriums von der jeweiligen Risikostufe ab: Diese wird bundesländerweise auf Basis der Empfehlungen der CoV-Kommission festgelegt und orientiert sich an der risikoadjustierten 7-Tage-Inzidenz (einbezogen werden neben den Infektionszahlen auch die Zahl der Tests, die Aufklärungsrate, die Symptomatik und Dynamik des Infektionsgeschehens).
Bei einer Inzidenz unter 100 (geringes Risiko) gibt es keine Testpflicht für Schüler, sie können aber freiwillig testen. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 199 (mittleres Risiko) müssen ungeimpfte Schüler dreimal wöchentlich zum Test, wobei einer ein PCR-Test sein muss. Geimpfte müssen dagegen nicht testen. Der Test an der Schule kann auch durch einen externen Test einer befugten Stelle ersetzt werden.

Bei der Maskenpflicht gibt es ebenfalls ein Stufenszenario. In der Sicherheitsphase müssen Schülerinnen und Schüler außerhalb der Klasse einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Danach gilt: Bei geringem Risiko braucht man keine Maske, bei mittlerem Risiko gilt wieder eine Maskenpflicht außerhalb der Klasse, ab hohem Risiko (Inzidenz ab 200) müssen Schülerinnen und Schüler ab der neunten Schulstufe auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Unterschiede je nach Impfstatus gibt es nicht.
Neues Labor in St. Pölten
Die Auswertung der verpflichtenden PCR-Tests ist logistisch und labortechnisch eine Herausforderung. Im VAZ St. Pölten wurde nun innerhalb kürzester Zeit ein Hochleistungslabor aufgebaut. Ausgewertet werden dort PCR-Tests aus allen Schulen Niederösterreichs und Oberösterreichs sowie aus den Volks- und Sonderschulen Wiens – mehr dazu in noe.ORF.at.