Italien: Impfpflicht auch für Altersheimpersonal

Italien dehnt die für das Gesundheitspersonal geltende Impfpflicht aus. So billigte der Ministerrat heute eine Verordnung, mit der die Impfung für das Personal von Altersheimen verpflichtend wird.

Die Maßnahme gilt auch für externes Personal der Einrichtungen wie Reinigungskräfte, teilte die Regierung mit. Beschlossen wurde zudem die Ausweitung des „Grünen Passes“ für das Personal von Schulkantinen.

Vergangene Woche war der „Grüne Pass“ auf Schulen und Universitäten ausgeweitet worden. Dadurch müssen zum Beispiel Lehrkräfte einen CoV-Impf-, Negativtest- oder Genesungsnachweis haben, um zum Präsenzunterricht kommen zu dürfen. Wer fünf Tage lang den „Grünen Pass“ nicht vorweist, wird ohne Gehalt vom Dienst suspendiert. Italien hatte bereits im Mai eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal eingeführt.

600 Universitätsprofessorinnen und -professoren unterzeichneten indes einen Appell gegen den „Grünen Pass“ in Schulen und Universitäten. Sie beklagten „diskriminierende Aspekte“ in Zusammenhang mit dem Gesundheitspass, die mit der epidemiologischen Lage in Italien nicht gerechtfertigt seien.

Universitäten seien „Orte der Integration“. Sie regten eine „ernsthafte und tiefgreifende Debatte über die Gefahren einer solchen Maßnahme“ an, heißt es in dem Text.