Italien weitet Nachweispflicht aus

Italiens Regierung hat die CoV-Nachweispflicht im Bildungs- und Pflegebereich ausgeweitet. Wer Einrichtungen im nationalen Bildungssystem betreten will, muss nachweislich gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen sein beziehungsweise einen negativen Test vorweisen können, wie die Regierung gestern am späten Abend mitteilte. In Italien werden diese Nachweise unter dem Begriff „Green Pass“ („Grüner Pass“) zusammengefasst. Die Regelung gilt damit für Schulen, aber auch Einrichtungen, in denen zum Beispiel Abend- und Weiterbildungskurse abgehalten werden.

Die Regierung hatte die „Green Pass“-Pflicht bereits für die Lehrerinnen und Lehrer zum im September beginnenden Schuljahr eingeführt. Nun sind alle, also auch externe Arbeitskräfte, davon eingenommen, die zum Beispiel in der Schulkantine tätig sind oder in den Einrichtungen sauber machen.

Wer diesen Nachweis nicht hat, kann damit nicht zur Arbeit kommen. Von der Regelung ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler. An den Universitäten brauchen dagegen alle den Nachweis. Für die Kontrollen ist immer die Leitung der jeweiligen Einrichtung zuständig, wie weiter aus der Mitteilung hervorging.

Das Kabinett von Ministerpräsident Mario Draghi einigte sich auch darauf, ab dem 10. Oktober den „Green Pass“ für das Personal in Alten- und Pflegeheimen vorzuschreiben. Sowohl im Bildungs- als auch im Pflegebereich gelten die Maßnahmen zunächst bis Ende des Jahres, teilte die Regierung weiter mit. Ausgenommen sind Menschen, die nachweislich nicht geimpft werden können.