EGMR: Litauen darf Afghanen nicht nach Belarus zurückschicken

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Litauen vorerst untersagt, fünf afghanische Flüchtlinge zurück nach Belarus zu schicken.

Die fünf Afghanen seien im August in Belarus angekommen und nach mehreren erfolglosen Versuchen, nach Litauen zu gelangen, an der Grenze gestrandet, teilte das Gericht mit Sitz in Straßburg gestern Abend mit. Mittlerweile sei es ihnen offenbar gelungen, auf litauischem Grund unterzutauchen.

Die Flüchtlinge hatten vor Gericht angegeben, als westlich geprägte und gebildete Menschen besonders von Vergeltungsmaßnahmen der Taliban gefährdet zu sein. Wegen der nun verhängten Interimsmaßnahme darf Litauen als Mitgliedsstaat des Europarats die Schutzsuchenden bis einschließlich 29. September nicht nach Belarus ausweisen.

Der belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko hatte Ende Mai angekündigt, dass Minsk Geflüchtete nicht mehr an der Weiterreise in die EU hindern werde – als Reaktion auf verschärfte westliche Sanktionen gegen die ehemalige Sowjetrepublik.

Seitdem hat vor allem Litauen mit einem Andrang von Geflüchteten aus dem Nahen Osten und Asien über die Grenze zu Belarus zu kämpfen. Zuletzt nahm auch der Druck auf Polen zu. Die Regierungen in Polen, Litauen und Lettland beschuldigen Lukaschenko, in organisierter Form Flüchtlinge an die EU-Außengrenze zu bringen.