Italien führt „3-G-Regel“ für alle Arbeitnehmer ein

Italien will als erstes europäisches Land den „Grünen Pass“ für alle Beschäftigten des öffentlichen und privaten Sektors zur Pflicht machen. Nach der „3-G-Regel“ sollen Beschäftigte ab dem 15. Oktober nur noch geimpft, genesen oder getestet an ihren Arbeitsplatz kommen dürfen. Der Beschluss wurde heute bei einer Ministerratssitzung gefasst, wie italienische Medien einstimmig berichteten.

Der Pass – ein digitales oder Papierzertifikat, das belegt, dass eine Person mindestens eine Impfdosis erhalten hat, negativ getestet wurde oder vor Kurzem genesen ist – gilt auch für Pflegekräfte, die bei Familien arbeiten.

Wer fünf Tage lang ohne eine Impfbescheinigung, einen negativen Test, oder ein Zertifikat erscheint, dass er vom Coronavirus genesen ist, wird ohne Gehalt vom Dienst suspendiert. Eine Kündigung ist ausgeschlossen.

Regierung garantiert Preis für CoV-Tests

Die Gültigkeit der CoV-Tests wird von 48 auf 72 Stunden ausgedehnt. Die Regierung garantiert einen Preis von 15 Euro. Die Forderung der Gewerkschaften nach kostenlosen Tests für die Arbeitnehmer wurden von der Regierung abgelehnt.

Die Regierung von Premier Mario Draghi fordert außerdem, dass die Verpflichtung zum „Grünen Pass“ auch für Parlamentarier, für die Mitarbeiter des Quirinals, dem Sitz des Staatspräsidenten, sowie des Verfassungsgerichts gilt.

Aufgrund des Selbstbestimmungsprinzips kann das Dekret zur Ausdehnung des „Grünen Passes“ aber nicht automatisch auf die Verfassungsorgane angewandt werden. Das Parlament muss selber entscheinen, ob es von den Mandataren und Mitarbeitern einen „Grünen Pass“ verlangen wird. Die Bescheinigungspflicht wird auch auf Personen ausgedehnt, die in gemeinnützigen Vereinen tätig sind.