Rechnungshof kritisiert chaotische Politik

Der Rechnungshof kritisiert die Coronavirus-Politik von Bund und Ländern als chaotisch und unübersichtlich. Wie aus einem der APA vorliegenden Rohbericht hervorgeht, hat vor allem in der Anfangszeit der Pandemie wenig Koordination zwischen den Körperschaften stattgefunden.

So sei es für den Bund nicht ersichtlich gewesen, aus welchen Quellen die Länder ihre Daten erhoben haben. Es habe ein Überblick über die vorhandene Schutzausrüstung gefehlt.

Deutliche Kritik übt der Rechnungshof an der Zahlenvielfalt zu Covid-19-Indikatoren, mit denen die Öffentlichkeit versorgt wurde. Gesundheitsministerium, Innenministerium und die Länder veröffentlichten auf ihren Dashboards oder Websites täglich „in unterschiedlichen Formaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten Daten mit unterschiedlichen Auswertungszeitpunkten und unterschiedlichem Detailgrad, die sich mitunter auch in ihrer Definition unterschieden“, schreiben die Kontrolleure.

Das habe das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden und die Richtigkeit der Daten beeinträchtigt und infolgedessen auch der Akzeptanz der Pandemiemaßnahmen geschadet.

Unklare Zuständigkeiten

Es haben sowohl im Krankenanstaltenrecht als auch im Allgemeinen Sozialversicherungsrecht im Wesentlichen geeignete Regeln für den Krisen- und Katastrophenfall gefehlt. Auch die Gesundheitsplanung enthielt keine Vorkehrungen. „Es war zur Beginn der Pandemie unklar, wer für Maßnahmen zur Anpassung des Gesundheitssystems im Pandemiefall zuständig war.“

Der Rechnungshof hält zudem fest, dass man es im Sommer 2020 verabsäumt habe, das Contact-Tracing mit ausreichend Personal auszustatten, um die Infektionsketten auch bei hohen Ansteckungszahlen durchbrechen zu können.

Kritik üben die Prüfer weiters an den fehlenden Erhebungen zu Folgeschäden aufgrund aufgeschobener Operationen und reduzierter Arztkontakte. „Kritisch zu beurteilen war auch, dass kein Konzept für eine begleitende Erforschung von Langzeitfolgen durch eine Covid-19-Erkrankung, Folgeschäden durch eingeschränkte Leistungen während der Covid-19-Pandemie oder für einen veränderten Bedarf der Bevölkerung, etwa aufgrund verschobener Operationen, bestand.“

Unterschiedliche Auslegung der Ministeriumsvorgaben

Das Epidemiologische Meldesystem (EMS), ein elektronisches Register zur Eintragung von Infektionskrankheiten, war bereits seit 2009 etabliert und taugte grundsätzlich auch zur Einmeldung von Ansteckungsfällen.

Das Gesundheitsministerium habe es allerdings nicht geschafft, die Funktionen des EMS für eine kontinuierliche Überwachung der CoV-Fälle weiterzuentwickeln, so der Rechnungshof. Durch die teilweise unterschiedliche Auslegung der Vorgaben des Gesundheitsministeriums durch die Länder sei die Interpretation der Daten erschwert worden.