Kickl brachte angekündigte Klage gegen Rosam ein

FPÖ-Chef Herbert Kickl hat die von ihm gegen den PR-Berater und „Falstaff“-Herausgeber Wolfgang Rosam angekündigte Klage auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung beim Handelsgericht Wien jetzt eingebracht.

Konkret geht es um Rosams Auftritt im Sender oe24.at am Donnerstag, bei dem er in den Raum stellte, Kickl könnte entgegen seinen eigenen Angaben bereits gegen Covid-19 geimpft sein. Der Parteichef sieht darin ehrenrührige und kreditschädigende Aussagen.

In der Klage, die der APA vorliegt, werden Rosams Worte über Kickl zitiert: „Es gibt ja ganz böse Zungen, muss ich aufpassen, was ich jetzt sage, ich sage es jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon geimpft, heimlich. Ja, also wenn man das beweisen könnte, das wäre natürlich der Überhammer, dann hätten wir morgen einen Rücktritt“, so der Herausgeber in der Sendung „Fellner Live“.

„Massiv ehrenrührig“

In Kickls Klage wird argumentiert, dass dem „Durchschnittsseher“ die Position Kickls hinsichtlich der Impfung bekannt sei – ebenso, dass der FPÖ-Chef wiederholt mitgeteilt habe, dass er nicht gegen Covid-19 geimpft sei. Rosams Äußerung, Kickl sei heimlich geimpft, sei so auszulegen, dass der FPÖ-Chef „in der Öffentlichkeit, im Speziellen gegenüber seinen Wählern und gegenüber Medien verschweige, dass er sich gegen Covid-19 habe impfen lassen“.

Das Problem sei nicht Rosams Vorwurf, der Kläger sei womöglich geimpft, sondern die damit „transportierte Tatsachenbehauptung des Beklagten, dass der Kläger Wähler und Öffentlichkeit in einer ganz wesentlichen Frage wissentlich belüge“.

Rosams Aussagen über Kickl seien „massiv ehrenrührig und kreditschädigend“. Kickl begehrt daher einen Widerruf und dessen Veröffentlichung in der gleichen Form wie die inkriminierte Behauptung.