Kabinen für die Impfung in einer Impfstraße in Berlin
Reuters/Kay Nietfeld
CoV-Quarantäne

Deutschland streicht Geld für Ungeimpfte

Während in Österreich derzeit noch über eine „3-G“-Pflicht am Arbeitsplatz debattiert wird, verschärft Deutschland – wenige Tage vor der Bundestagswahl – als drittes Nachbarland nach Slowenien und Italien die Regeln für Nichtgeimpfte spürbar: Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter CoV-Quarantäne sollen Ungeimpfte künftig keine Entschädigung mehr bekommen. Und Schnelltests gibt es nicht mehr gratis.

Darauf verständigten sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern am Mittwoch laut dpa. Die Regelung soll spätestens ab 1. November gelten. Betroffen sind davon alle Ungeimpften, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. In Slowenien gilt eine „3-G“-Pflicht am Arbeitsplatz bereits, Italien hatte sie zuletzt beschlossen. Daraufhin ging die Impfrate in Italien – zumindest bisher – spürbar nach oben.

Bei den Beratungen der Minister ging es um eine deutschlandweit einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nichtgeimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht das auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll das nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.

Grundsätzlich Anspruch auf Lohnersatz

Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer amtlichen Quarantäneanordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebenten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von CoV-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäneanordnungen.

„Nicht Druck, sondern Fairness“

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte das Ende des finanziellen Ausgleichs bei Ungeimpften. „Da geht es übrigens nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?“, sagte der CDU-Politiker vor den Beratungen im ZDF.

Der Vorsitzende der Ländergesundheitsminister, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, sagte der „Rheinischen Post“ (Mittwoch-Ausgabe): „Das bundesweit geltende Gesetz legt ganz klar fest: Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl es keine medizinischen Hindernisse dafür gibt und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat bei einer Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.“ Wer erkranke – was übrigens ja auch mit Impfung in manchen Fällen möglich sei –, bekomme weiterhin sein Geld vom Arbeitgeber wie bei jeder anderen Krankheit auch.

Schnelltests werden kostenpflichtig

CoV-Schnelltests müssen ab 11. Oktober meist selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter zwölf Jahren. Das legte eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums fest, die einen entsprechenden Bund-Länder-Beschluss umsetzt.

Möglichkeit der Impfung als Begründung

Da inzwischen Gratisimpfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Testkosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig, hieß es zur Begründung. Es gibt allerdings bis Jahresende Ausnahmen – etwa können Kinder von zwölf bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Denn für sie steht die Impfung noch nicht so zur Verfügung.

Generell weiter gratis testen lassen können sich laut der Verordnung Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt der Test unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer CoV-Infektion einen Test brauchen.