Kurz schon Anfang September einvernommen

Gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird wegen mutmaßlicher Falschaussage im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss ermittelt. Dazu wurde der Kanzler bereits Anfang September einvernommen, wie es in einer schriftlichen Stellungnahme von Kurz heißt, wie heute publik wurde.

„Ich bin froh, nach Monaten falscher Vorwürfe Anfang September mehrere Stunden die Möglichkeit gehabt zu haben, vor einem Richter zu den falschen Vorwürfen, die aufgrund einer Anzeige durch die NEOS gegen mich erhoben wurden, Stellung zu nehmen“, hieß es in dem auch der APA vorliegenden Statement des Kanzlers, der momentan in New York ist.

Befragung durch Richter, nicht durch WKStA

Die Einvernahme erfolgte vor einem Richter, laut „Presse“ war auch ein Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dabei. Als konkretes Datum nannte die Zeitung den 3. September.

Dass die Befragung durch einen Richter und nicht durch die WKStA erfolgt, mit der die ÖVP seit Längerem im Clinch liegt, war ein Anliegen von Kurz’ Anwalt Werner Suppan.

Im Juli hatte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) entsprechend entschieden. Betont wurde, dass die Entscheidung „ausschließlich aus rechtlichen Erwägungen“ getroffen worden und damit „keinerlei Vorbehalt des Justizministeriums gegenüber der fallführenden Staatsanwaltschaft“ verbunden sei.

Mutmaßliche Falschaussage im „Ibiza“-U-Ausschuss

Die WKStA ermittelt wegen mutmaßlicher Falschaussage vor dem „Ibiza“-U-Ausschuss. Er wird seit Mai dieses Jahres als Beschuldigter geführt. Grund für die Ermittlungen sind die Vorgänge um die Bestellung des Aufsichtsrats und des Alleinvorstands der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG). Hier soll Kurz den U-Ausschuss falsch informiert haben, es gilt die Unschuldsvermutung. Basis war eine Anzeige von NEOS.

Im U-Ausschuss stehen Auskunftspersonen unter Wahrheitspflicht. Laut Paragraf 288 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein „Zeuge“, der vor Gericht falsch aussagt, mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen. Kurz hatte stets seine Unschuld beteuert und sparte nicht mit Kritik an den Oppositionsparteien.

Chatnachrichten von WKStA sichergestellt

Die WKStA hatte zig Chatnachrichten aus dem Smartphone des mittlerweile zurückgetretenen Alleinvorstandes Thomas Schmid ausgewertet. Kurz sei stärker als bekannt in die Suche nach Aufsichtsräten für die neu gegründete Staatsholding involviert gewesen, so die WKStA.

Im WKStA-Verdacht hieß es: Kurz habe unter anderem „tatsachenwidrig die ab Ende 2017 mit dem gemeinsamen Bestreben, MMag. Thomas Schmid für die ÖVP zum Alleinvorstand der ÖBAG zu nominieren, geführten Gespräche und Telefonate sowie (…) Chats mit diesem in Abrede gestellt und behauptet, er sei nur informiert, aber nicht darüber hinausgehend eingebunden gewesen“.

Aussage als Auskunftsperson im Juni

Kurz hatte bereits im Juni des vergangenen Jahres als Auskunftsperson ausgesagt. Damals verneinte er unter Wahrheitspflicht, mit Schmid vor dessen Bestellung zum Alleinvorstand der staatlichen Beteiligungsgesellschaft ÖBAG über diesen Sachverhalt gesprochen zu haben.

Aber aus Chatverläufen geht laut Opposition klar hervor, dass Kurz von der Bestellung Schmids gewusst hatte. „Sebastian will mich nicht gehen lassen“, schrieb Schmid etwa in einem Chat zu seinen Ambitionen, in die ÖBAG-Vorläuferorganisation ÖBIB zu wechseln. Zwei Monate vor seinem Hearing schrieb er, dass alles „auf Schiene“ und „mit Sebastian“ abgestimmt sei.

In einer Nachricht an den Bundeskanzler bedankte sich der damalige Generalsekretär im Finanzministerium, Schmid, beim Kanzler für „alles“. Das war kurz vor der Bestellung der Aufsichtsräte im Februar 2019.

Im März, noch vor der Bestellung von Schmid zum ÖBAG-Alleinvorstand, bat dieser den Bundeskanzler, ihn „nicht zu einem Vorstand ohne Mandate zu machen“. Kurz antwortete: „Kriegst eh alles was du willst.“ Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.