„3-G“-Pflicht in Parlament für Besucher

Quasi mit Beginn der gestrigen Nationalratssitzung ist auch eine „3-G“-Pflicht für Besucher und Besucherinnen des Hohen Hauses angeordnet worden. Wie aus der Hausordnung des Parlaments hervorgeht, müssen Personen, die zum Beispiel einer Nationalratsdebatte beiwohnen wollen, geimpft, getestet oder genesen sein.

Auf ORF.at-Nachfrage bestätigte ein Sprecher des Parlaments die neue Regelung, die vorläufig bis einschließlich 31. Oktober gilt. Schüler und Schülerinnen, die zum Beispiel noch nicht geimpft sind, können auch ihre Testnachweise aus der Schule vorzeigen (Stichwort CoV-Testpass).

Wie auch schon im Frühjahr gilt im Parlament auch eine Tragepflicht von FFP2-Masken. Ausgenommen von der Regel sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder ab dem vollendeten sechsten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Keine FFP2-Pflicht im Plenum

Grundsätzlich gilt die FFP2-Pflicht in geschlossenen Räumen auch für Abgeordnete und Regierungsmitglieder. Sanktionen für Mandatare und Mandatarinnen, die sich nicht daran halten, gibt es aber noch nicht, dafür ist eine Änderung der Geschäftsordnung nötig. Diese erfolgte allerdings in den vergangenen Monaten trotz heftiger Debatten nie.

Das Tragen von FFP2-Masken im Rahmen von Sitzungen des Nationalrates und des Bundesrates sowie auf den Sitzplätzen im Plenum ist nicht verpflichtend, wie es in der abweichenden Anordnung der Hausordnung heißt. Gemäß Geschäftsordnung übt der Nationalratspräsident das Hausrecht aus.