Polen: Verfassungsgericht vertagt Entscheidung in EU-Streit

Das polnische Verfassungsgericht hat seine Entscheidung darüber, ob das nationale Recht über der europäischen Gesetzgebung steht, erneut vertagt. Die Richter unterbrachen ihre Sitzung in Warschau heute und wollen nun am 30. September erneut in dem Fall zusammenkommen. Gemäß den EU-Verträgen stehen europäische Gesetze über denen der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Die Regierung der national-konservativen PiS stellt das aber infrage. Zwischen Brüssel und Warschau gibt es derzeit gleich eine ganze Reihe von Meinungsverschiedenheiten, am schwersten wiegt dabei der Streit über die polnische Justizreform.

Als Teil davon hat die Regierung eine Disziplinarkammer für Richter eingeführt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Juli, dass das Gremium den Gesetzen der EU widerspricht. Da es nicht alle Ansprüche an die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Richtern erfüllt, muss es aufgelöst werden.

Die EU-Kommission forderte den EuGH daraufhin auf, gegen Polen ein tägliches Zwangsgeld zu verhängen, solange die vom Gericht verhängten Maßnahmen nicht vollständig umgesetzt würden. Mitte August kündigte die Regierung in Warschau an, dass die Disziplinarkammer im Rahmen einer Justizreform in den kommenden Monaten aufgelöst werde. Das steht allerdings noch aus.