Unterschiedliche CoV-Vorgaben im neuen Studienjahr

Das neue Studienjahr an den Universitäten startet am 1. Oktober mit unterschiedlichen Coronavirus-Vorgaben. Zwar ist überall für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen mindestens ein „3-G“-Nachweis nötig – nicht einheitlich sind aber zum Beispiel die Regeln bezüglich Maskenpflicht und zum Ausmaß der angebotenen Präsenzlehrveranstaltungen.

Die Uni Wien schreibt zum Beispiel eine FFP2-Maske in allen öffentlich zugänglichen Innenbereichen vor. Das gilt auch für den Sitzplatz im Hörsaal – ausgenommen sind nur die jeweils Vortragenden bzw. Redebeiträge der Teilnehmenden an Lehrveranstaltungen. Die „3-G-Regel“ gilt für alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

Kontrolliert wird an den Eingängen der Standorte, Lehrende können darüber hinaus ebenfalls einen Nachweis verlangen. In den Lehrveranstaltungsräumen der größten Uni des Landes wird nur jeder zweite Platz besetzt. Die Folge: Unterrichtet wird in allen drei Varianten – also in Präsenz (ca. 40 Prozent), online und hybrid (jeweils ca. 30 Prozent).

Unterschiede bei Sitzplatzbelegung

An der Uni Graz gelten in Sachen „3-G“ und Maskenpflicht ähnliche Regeln. Großer Unterschied zur Uni Wien: Die Lehrräume dürfen zu 100 Prozent ausgelastet werden. Ebenfalls einen verpflichtenden „3-G“-Nachweis braucht man an der Uni Innsbruck für das Betreten des Universitätsgebäudes. Kontrolliert wird stichprobenartig durch das Sicherheitspersonal, auch in Lehrveranstaltungen darf die Bescheinigung verlangt werden.

An der drittgrößten Uni reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz – dieser darf am Sitzplatz abgenommen werden. Die Hälfte bis 70 Prozent der Lehrveranstaltungen sollen in Präsenz durchgeführt werden, wie in Wien wird nur rund jeder zweite Sitzplatz besetzt.

Zeit für Kontrollen einplanen

Wieder anders ist es an der Wirtschaftsuniversität (WU): Auch hier ist ein „3-G“-Nachweis für das Betreten des Gebäudes verpflichtend – bei Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen wird empfohlen, wegen der Kontrollen 30 bis 45 Minuten vor Beginn zu erscheinen.

Allerdings gibt es grundsätzlich keine Maskenpflicht, die Uni rät zum freiwilligen Tragen. Auch an der WU sind Präsenz-, Online- und Hybridlehre bzw. -prüfungen möglich.