Urteile zu eskaliertem Streit von Lkw-Fahrern in OÖ

Zwei ukrainische Lkw-Fahrer, die am Ostersonntag auf einem Parkplatz in Mondsee einen dritten lebensgefährlich verletzt haben sollen, sind gestern im Landesgericht Wels zu Freiheitsstrafen von zwölf Monaten teilbedingt bzw. 30 Monaten unbedingt verurteilt worden.

Kein Mordversuch

Die Geschworenen verneinten in beiden Fällen einstimmig die Frage, dass es sich um Mordversuch, wie ihn die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte, gehandelt habe. Der Erstangeklagte wurde wegen schwerer Körperverletzung zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe, davon vier unbedingt verurteilt und wurde aufgrund der vorangegangenen U-Haft freigelassen. Der Zweitangeklagte fasste 30 Monate unbedingt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung aus.

Der Staatsanwalt trug vor, dass es zu einem Streit zwischen den betrunkenen Männern gekommen war und schließlich der 22-jährige Erstangeklagte das 38 Jahre alte Opfer am Boden fixiert habe. Der 43-jährige Zweitangeklagte habe mit einem Hammer auf den ihnen beiden unbekannten Mann eingeschlagen, zuerst auf die Beine, dann auch auf den Kopf.

Der Anwalt des Erstangeklagten, Kurt Jelinek, führte aus, dass sein Mandant von einem ihm fremden Mann festgehalten wurde und ihm das T-Shirt über den Kopf gezogen wurde. Der Zweitangeklagte, ein Freund seines Vaters, sei ihm zu Hilfe gekommen. Das Opfer habe sich später in Widersprüche verwickelt. Der Anwalt des Zweitangeklagten, Christoph Mandl, bestätigte, dass sein Mandant seinem Freund nur helfen wollte. Er habe sich das mit bloßen Händen nicht zugetraut, also habe er den Hammer zu Hilfe genommen.