Bedingte Haft für Security-Mitarbeiter nach Messerstich

Ein 63-jähriger Security-Mitarbeiter ist heute beim Salzburger Landesgericht wegen fahrlässig schwerer Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Opfer wurde durch einen Messerstich nicht lebensbedrohlich verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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