Mitgliedsstaaten einigen sich auf Regeln für Datennutzung

Das Potenzial von Daten in Besitz von Unternehmen und öffentlichen Stellen in der EU soll nach dem Willen der EU-Staaten besser für Innovationen genutzt werden. Der Rat der Mitgliedsstaaten einigte sich heute auf eine gemeinsame Position zum „Data Governance Act“, den die EU-Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagen hatte.

Ziel des Gesetzes ist es, dass durch mehr verfügbare Daten künstliche Intelligenz, personalisierte Medizin und grüne Mobilität vorangetrieben werden. Als Nächstes müssen sich die EU-Staaten nun mit dem Europaparlament auf eine gemeinsame Position verständigen.

Für Unabhängigkeit von US-Konzernen

Ein Teil der Einigung sieht vor, dass neu zu schaffende Dienste die Sicherheit des Datenaustauschs gewährleisten sollen. Sie würden als Vermittler zwischen den Datenproduzenten und den Datennutzern auftreten.

So könnten Unternehmen ihre Daten teilen, ohne eine missbräuchliche Verwendung oder den Verlust eines Wettbewerbsvorteils befürchten zu müssen. Das soll auch sicherstellen, dass der Datenstrom nicht über US-Konzerne wie Amazon, Google und Facebook fließt. Mit Blick auf personenbezogene Daten sollten diese Dienste Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, ihre Datenschutzrechte auszuüben.

Ein anderer entscheidender Punkt ist, dass Unternehmen und Bürger ihre wertvollen Datensätzen zum Wohle der Allgemeinheit auch spenden können – etwa an Krankenhäuser und Forschungsprojekte. Die Einrichtungen müssten dazu beantragen, in ein entsprechendes Register aufgenommen zu werden – dann können sie EU-weit anerkannt werden.