Polizei verlangt von Bewerbern vollständige Impfung

Die Polizei verlangt ab nun von Bewerbern und Bewerberinnen einen Nachweis über eine vollständige CoV-Impfung. Sollte dieser nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung für die Aufnahme vorliegen, so muss er spätestens bei der polizeiärztlichen Untersuchung vorgewiesen werden. Von den derzeit aktiven Beamtinnen und Beamten seien rund 80 Prozent geimpft, hieß es gestern aus dem Ministerium.

Der Polizeidienst erfordere, Ansammlungen von Menschen aufzusuchen, zudem sei naher Kontakt Teil des dienstlichen Alltags, argumentierte Helmut Tomac, Generalsekretär im Innenministerium: „Die Impfung ist daher Teil eines verantwortlichen Umgangs mit diesen Fakten – vor allem als Dienstgeber zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“