Finanzierung der Gratistests verlängert

Länder und Gemeinden werden die vom Bund im Zuge der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie vorgesehenen Zweckzuschüsse noch bis Ende März 2022 erhalten. Dabei handelt es sich unter anderem um den Ersatz der Kosten für Schutzausrüstung, die telefonische Gesundheitsberatung, Impfstellen oder CoV-bedingte Mehrleistungen von Rettungs- und Krankentransportdiensten.

Auch die Testungen bleiben kostenlos, sieht ein Antrag vor, der gestern vom Gesundheitsausschuss beschlossen wurde. Weitergeführt werden sollen auch die betrieblichen Testungen, allerdings vorerst nur bis 31. Oktober 2021.

Bürgermeister und Ärzte werden stärker eingebunden

Ferner werden Bürgermeister und Bürgermeisterinnen ermächtigt, Öffnungs- und Schließzeiten von Betriebsstätten festzulegen. Die Koalitionsparteien begründen diese Maßnahme mit der anstehenden Wintersaison und dem verstärkten Aufenthalt etwa in Apres-Ski-Lokalen. Örtliche Gegebenheiten und lokale Besonderheiten könnten zudem besser auf Gemeindeebene überblickt werden.

Zudem werden niedergelassene Ärzte und Ärztinnen stärker in die Pandemiebekämpfung eingebunden, indem sie nunmehr auch PCR- und Antigentests dokumentieren und die diesbezüglichen Zertifikate ausdrucken dürfen. Bisher war das nur im Fall von Impfzertifikaten möglich.

Nachdem die Pandemie noch nicht vorbei ist, soll es bis Ende März 2022 weiterhin die Möglichkeit der Verschreibung von Medikamenten ohne persönlichen Arztkontakt geben.