Thinktank: Kalte Progression nicht zur Gänze abgegolten

Von der Lohnsteuersenkung und Erhöhung des Familienbonus profitieren vor allem Besserverdiener und Steuerzahler mit Kindern.

Die kalte Progression, die in den vergangenen Jahren wirksam geworden ist, wird durch die Steuersenkung nicht zur Gänze abgegolten. Das ergeben Berechnungen des wirtschaftsliberalen Thinktanks Agenda Austria und des sozialliberalen Momentum Instituts, die jetzt veröffentlicht wurden. Letzteres rechnet zudem vor, dass die obere Mittelschicht stärker von der Steuerentlastung profitiert.

Was ist die kalte Progression?

Bei der kalten Progression handelt es sich um eine – durch die progressive Besteuerung – entstehende Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuermehrbelastung. Sie entsteht über die Zeit, wenn die Steuerstufen nicht an die durchschnittliche Einkommens- und Inflationsentwicklung angepasst werden.

Auch der Steuerfreibetrag bleibt gleich niedrig, während der Lohn steigt. Die kalte Progression entsteht in jedem progressiven Steuersystem, wenn dieses nicht an die Inflation angepasst wird. Ein Steuersystem wird progressiv genannt, wenn der Grenzsteuersatz höher ist als der Durchschnittssteuersatz.

Durch Familienbonus kompensiert

Die neueste Steuerreform könne die kalte Progression seit der letzten Steuerreform (2016) nicht wettmachen – jedenfalls nicht für Kinderlose, so die Berechnungen des Thinktanks. Sie werden bis 2024 durch die kalte Progression stärker belastet, als sie durch die Steuerreform entlastet werden, rechnet Agenda Austria vor.

Grafik zur Steuerreform
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: Agenda Austria

Wer 3.500 Euro brutto im Monat verdient und keine Kinder hat, wird im Zeitraum 2016 bis 2024 trotz Senkung der Tarifstufen netto um mehr als 1.000 Euro belastet.

Bereinigt um die kalte Progression zeigt sich, dass vor allem Lohnsteuerzahler mit Kindern von der Steuersenkung profitieren. Möglich wird das durch den Familienbonus, der die bis 2024 aufgestaute kalte Progression mehr als kompensiert, wie Berechnungen der Agenda Austria zeigen.

Stufenweise Senkung geplant

Die geplante Reform sieht eine stufenweise Senkung der Lohnsteuer vor: Die zweite Einkommensstufe wird von 35 auf 30 Prozent ab Juli 2022 gesenkt, die dritte Einkommensteuerstufe von 42 auf 40 Prozent ab Juli 2023. Der Familienbonus wird von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022 angehoben.

„Von einer wirklichen Steuerreform kann erst gesprochen werden, wenn die kalte Progression abgeschafft wurde“, sagte Agenda-Austria-Direktor Franz Schellhorn. „Es ist enttäuschend, dass keine Regierung in Österreich den Mut findet, die Inflationsbesteuerung zu beenden. Aber es ist auch nicht überraschend. Denn damit werden die Bürger belastet, ohne dass diese etwas davon mitbekommen“, so Schellhorn.

Effekt 2026 „verpufft“

Auch das Momentum Institut hält fest, dass von einer tatsächlichen Entlastung nicht die Rede sein könne, denn rechnet man bis 2009 zurück, wurde die kalte Progression der letzten zwölf Jahre nicht einmal vollständig abgegolten.

Auch der entlastende Effekt der jetzigen Tarifsenkung wird bereits im Jahr 2026 wieder verpufft sein. Höhere Inflation und schnelleres Lohnwachstum lassen die kalte Progression in den kommenden Jahren umso stärker wirken.

Finanzministerium weist auf Betrachtungszeitraum hin

Im Finanzministerium verwies man wiederum darauf, welchen Betrachtungszeitraum man vergleiche. „Seit 2017, also seit Sebastian Kurz Bundeskanzler ist, ist die Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger um ein Vielfaches höher als der Effekt der kalten Progression“, hieß es in einer der APA übermittelten Stellungnahme.

Allein von 2017 bis 2025 würden die bereits ergriffenen bzw. nun präsentierten Entlastungsmaßnahmen „mehr als das doppelte ausmachen. In Summe nämlich rund 40 Milliarden Euro.“