WKStA kommentiert Festnahme Beinschabs nicht

Nach der Festnahme der Meinungsforscherin Sabine Beinschab im Zusammenhang mit der Inseratenkorruptionsaffäre rund um die ÖVP hält sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weiter bedeckt. Ein Behördensprecher wollte heute weder die Festnahme kommentieren noch die Frage beantworten, ob die WKStA U-Haft für Beinschab beantragen wird.

Die Zurückhaltung begründete der Sprecher damit, dass Ermittlungsschritte nicht beeinträchtigt werden dürften. Außerdem gelte es, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren.

Beinschab war gestern Früh an ihrer Privatadresse wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen worden, wobei die Festnahmeanordnung ein Richter bewilligt hatte. Im Anschluss soll sie – offiziell nicht bestätigten – Informationen zufolge im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) vernommen worden sein.

Entscheidung über U-Haft binnen 48 Stunden

Grundsätzlich kann eine tatverdächtige Person bis zu 48 Stunden zwangsweise angehalten werden. Vor Ablauf dieser Frist muss – geht die Strafverfolgungsbehörde davon aus, dass das erforderlich ist – die bzw. der Betroffene dem zuständigen Gericht übergeben und von einem Richter oder einer Richterin vernommen werden, die bzw. der dann über einen U-Haft-Antrag zu entscheiden hat. Das Gericht hat dabei zu prüfen, ob allenfalls gelindere Mittel angeordnet werden können.

U-Haft darf nur bei dringendem Tatverdacht verhängt werden, sie ist zunächst auf 14 Tage begrenzt. Liegt nur der Haftgrund Verdunkelungsgefahr vor, ist die U-Haft ex lege auf maximal zwei Monate begrenzt. Im konkreten Fall müsste die WKStA bis morgen Früh beim Wiener Landesgericht für Strafsachen einen U-Haft-Antrag einbringen, falls sie eine weitere Inhaftierung Beinschabs für unumgänglich hält.