Urheberrechtsnovelle: Kritik zum Ende der Begutachtungsfrist

Die Begutachtungsfrist zur Urheberrechtsnovelle ist gestern zu Ende gegangen. Der bereits im Vorfeld intensiv diskutierte Entwurf des Justizministeriums hat zahlreiche Stellungnahmen erhalten.

Mit der Novelle will die Regierung die 2019 auf EU-Ebene beschlossenen Copyrightrichtlinie umsetzen, die eigentliche Frist dafür war bereits Anfang Juni verstrichen. Auch jetzt gibt es offenbar noch viel Erklärungsbedarf.

So erkennt etwa die Allianz Zukunft Kreativwirtschaft im aktuellen Entwurf „an mehreren Stellen deutliche Verbesserungen“. Allerdings würden Video- und Tonausschnitte von bis zu 15 Sekunden „faktisch rechtefrei gestellt“ und weiters mit dem „‚Pre-Flagging‘ eine Art Freibrief für Rechtsverletzungen eingeführt“. Beide „Schlupflöcher“ für Sharingplattformen seien ersatzlos zu streichen.

Ähnlich formulierte es die Grundrechtsplattform epicenter.works, wenngleich sich die Kritikpunkte teils gegensätzlich lesen: „Der österreichische Sonderweg droht wieder einmal zu floppen.“ Die geplanten Uploadfilter würden zu einer Sperre legaler Inhalte führen und „stellen somit eine große Gefahr für die Meinungsfreiheit dar“.

Die Bagatellgrenze bei kurzen Video- und Tonausschnitten sei wiederum zu niedrig angesetzt, nicht zuletzt auch bei Textpassagen.

Autoren befürchten Nachteil für literarischen Betrieb

Die IG Autorinnen Autoren wiederum stößt sich allem voran an der Verlegerbeteiligung, durch die die Ertragsaufteilung aus den Verwertungsgesellschaften geregelt wird. „Es ist vollkommen unverständlich, wie es dazu kommen konnte, diesen Passus, wie er war, zum Nachteil aller im literarischen Betrieb zu ändern“, wurde es in der Stellungnahme formuliert.

Hier zeige sich „der Geist der ganzen Novelle“, die die EU-Richtlinie auf der untersten Stufe umsetze und sich zudem „sogar noch über bestehende vertragliche Regelungen zwischen Autor/inn/en und Verlagen“ hinwegsetze.

Der Österreichische Musikrat sieht in den europaweiten Umsetzungen der EU-Richtlinie „große Ungerechtigkeiten und fortgeschriebene Unsicherheiten“ für Künstler, Produzenten und User. Gefordert werden u. a. Direktvergütungen im Onlinebereich, ein allgemeiner Vergütungsanspruch für Onlinenutzungen direkt gegen die Plattform und Vergütungsansprüche für freie Werknutzung sowie Bagatellnutzungen.

Ende September wurde zudem von der Initiative Urhebervertragsrecht eine Onlinepetition gestartet, die „faires Urheberrecht für österreichische Künstler*innen“ einfordert. Bis dato haben diese mehr als 2.200 Menschen unterzeichnet.

Justizministerium will Reaktionen prüfen

Das Justizministerium hielt in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA fest, dass die eingelangten Reaktionen wie üblich geprüft und gegebenenfalls in den Entwurf einfließen. „Im Urheberrecht sind sehr viele unterschiedliche Interessen betroffen. Es gilt daher einen Ausgleich herzustellen zwischen den Internetnutzern, den Kulturschaffenden, Urhebern und Verwertungsgesellschaften.“