„3-G-Regel“ im Parlament mit Ausnahmen

Im Hohen Haus gilt seit heute die „3-G-Regel“ – mit etlichen Ausnahmen. So wird für den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Parlaments nun generell ein entsprechender Nachweis verlangt. Ausgenommen ist jedoch der Zutritt zu den Klubs, zum CoV-Testangebot sowie zu Infopoint und Shop.

Bei Plenar- und Ausschusssitzungen gilt weiterhin FFP2-Masken-Pflicht. Gegenüber Abgeordneten ist die Regelung aufgrund des passiven Wahlrechts weiterhin „nicht durchsetzbar“, hieß es zur APA.

„Abweichende Anordnung zur Hausordnung“

Geregelt wird die „3-G“-Pflicht durch eine „abweichende Anordnung zur Hausordnung“. Keine Maskenpflicht besteht wie bisher auf den Sitzplätzen der Abgeordneten und auf der Regierungsbank sowie bei Wortmeldungen und der Vorsitzführung. Auch während Interviews im Couloir muss keine Maske getragen werden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus dürfen die Maske am Sitzplatz abnehmen, „sofern das Infektionsrisiko durch geeignete technische Schutzmaßnahmen wie z. B. Plexiglaswände minimiert wird“. Ausnahmen gibt es auch für Kinder.

Viele Ausnahmen

Außerhalb von Sitzungen kann auf das Tragen einer Maske weitgehend verzichtet werden, heißt es in dem der APA vorliegenden Rundschreiben des Parlaments. Eine FFP2-Masken-Pflicht besteht jedoch bei Besprechungen, Kundenkontakt und Parteienverkehr, sofern weder ein Mindestabstand eingehalten werden kann noch das Infektionsrisiko durch andere Maßnahmen wie Plexiglaswände minimiert wird.

In den Räumlichkeiten der parlamentarischen Klubs gilt diese Verpflichtung nicht. Ausnahmen gelten auch für Schwangere und Kinder.

FPÖ nicht glücklich

Gar nicht glücklich zeigte sich die FPÖ über die neuen Hausregeln. Klubchef Herbert Kickl nannte sie in einer Aussendung eine „völlig evidenzbefreite und mutwillige Schikane gegenüber den Arbeitnehmern“ und sieht die Arbeit der Klubs dadurch behindert.