Antrag auf Handylöschverbot im Justizausschuss vertagt

Vorerst keinen Erfolg hatte NEOS mit seinem Vorstoß, das Vernichten, Beschädigen und Unterdrücken von Beweismitteln im Rahmen von Untersuchungsausschüssen unter Strafe zu stellen. Der Antrag darauf wurde gestern im Justizausschuss mit Regierungsmehrheit vertagt. ÖVP und Grüne erachten laut Parlamentskorrespondenz die Beweismitteldefinition für zu unbestimmt. NEOS, SPÖ und FPÖ konnten diese Bedenken nicht nachvollziehen.

Der baldige Beschluss des Handylöschverbots wäre nötig, damit im neuen Untersuchungsausschuss zur ÖVP-Inseratenaffäre Beweismittel nicht unterdrückt werden können, betonte Justizsprecher Johannes Margreiter. NEOS will mit seinem Antrag erreichen, dass das Vernichten, Beschädigen oder Unterdrücken von Beweismitteln in U-Ausschüssen genauso strafbar wird, wie es in Gerichtsverfahren der Fall ist.

Grüne für „vertiefende Diskussion“

Die Definition der Beweismittel in dem Antrag sei so weit, dass man gar nicht mehr wissen würde, ob man relevante Beweismittel lösche. Damit würde man den U-Ausschuss ein Stück mehr zu einer „strafrechtlichen Blackbox“ machen, erklärte Christian Stocker, warum die ÖVP für die Vertagung war. Die Grünen stünden dem Anliegen zwar positiv gegenüber, unterstrich Georg Bürstmayr. Aber auch er hält eine vertiefende Diskussion für nötig, weil es eine „Bestimmtheit des Objekts“ brauche.

Margreiter hält diese Argumentation für eine „Scheindiskussion“. Auch aus Sicht von SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim ist die Intention des Antrags sehr klar und eindeutig. Die FPÖ würde laut Harald Stefan ebenfalls dem NEOS-Antrag zustimmen.

Im Vorfeld des neuen Minderheits-U-Ausschusses gab es bereits Aufregung über vermeintliche Löschpläne im Kanzleramt. Am Donnerstag deponierte die SPÖ die Befürchtung, dass mit einer breitflächigen Löschung von E-Mails die Arbeit des U-Ausschusses behindert werden solle. Das Kanzleramt widersprach (es handle sich nur um eine Konsolidierung) – und ÖVP und Grüne beschlossen im Nationalratsplenum umgehend eine Entschließung. Damit wurde die Bundesregierung aufgefordert, sicherzustellen, dass für die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollrechte, wie insbesondere den zuletzt eingesetzten Untersuchungsausschuss, die notwendigen Akten- und Datenbestände, etwa in Sicherungskopien, aufbewahrt werden.