Skifahrer auf der Piste mit Skilift im Hintergrund.
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Ab 15. November

Neue Regeln für Wintertourismus fixiert

Bereits Mitte September hat die Regierung Regeln für den Wintertourismus grob umrissen. Vier Wochen und einiges Hin und Her später sind die neuen Regelungen nun fix: Ab 15. November wird in den Skigebieten ein „3-G“-Nachweis verpflichtend, in Gondeln muss eine FFP2-Maske getragen werden. Apres-Ski wird mit der Nachtgastronomie gleichgestellt. Kapazitätsbeschränkungen soll es aber keine geben.

Wer in diesem Jahr in einem heimischen Skigebiet die Liftanlagen benützen will, braucht neben dem entsprechenden Sportgerät auf jeden Fall eines: einen gültigen „3-G“-Nachweis. Wer mit Gondeln, Kabinenbahnen oder abdeckbaren Sesselliften fahren will, muss außerdem eine FFP2-Maske im Gepäck haben.

Das kündigte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Mittwoch vor dem Ministerrat als Teil der neuen Regeln für den Wintertourismus an. Mit dem Saisonstart am 15. November soll die „3-G-Regel“ in allen Skigebieten gelten. Kontrolliert werden soll der Nachweis dabei beim Ticketkauf – und nicht bei den Zugängen zu den Liftanlagen. Saisonkarten sollen dabei allerdings nur für so lange freigeschaltet werden, wie der jeweilige „3-G“-Nachweis gültig ist.

Maßnahmen als Teil der neuen Verordnung

Die neuen Regeln für den Winter werden Teil der neuen Maßnahmenverordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sein. Diese soll noch diese Woche veröffentlicht werden. In ihr wird auch die „3-G“-Pflicht am Arbeitsplatz geregelt sein. Die dafür notwendige Gesetzesänderung muss allerdings erst am Donnerstag den Bundesrat passieren. Erlassen werde die Verordnung dann voraussichtlich am Freitag oder Samstag, hieß es aus dem Gesundheitsministerium.

Personen beim steigen in eine Gondel ein.
ORF.at/Christian Öser
Eingeschränktes Platzangebot soll es in den Gondeln keines geben: Dafür sind FFP2-Maske und „3-G“-Nachweis verpflichtend

In Kraft treten soll die Maßnahmenverordnung grundsätzlich am 1. November. Die Regeln für den Wintertourismus werden aber erst ab 15. November gelten. Die ersten Saisoneröffnungen, etwa in Kitzbühel oder Schladming, werden also noch ohne die neuen Regeln über die Bühne gehen.

An Stufenplan gekoppelt

Nicht geplant ist laut den nun kommunizierten Plänen, die Zahl der Fahrgäste in Gondeln und auf Liften einzuschränken. „Ich gehe nicht davon aus, dass es abseits des vereinbarten Stufenplans zu Abänderung kommt“, sagte Köstinger am Mittwoch vor dem Ministerrat. Die Tourismusministerin bezog sich damit auf Vorgaben, wonach je nach Auslastung der Intensivbetten verschärfte Maßnahmen in Kraft treten. Kapazitätsgrenzen sind in diesem Plan keine vorgesehen.

Der Stufenplan regelt allerdings unter anderem, welche Art von Test für einen „3-G“-Nachweis gültig ist und wie lange diese gilt. Zudem haben ab Stufe zwei zur Nachtgastronomie nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt. Das ist künftig auch für die Apres-Ski-Gastronomie relevant. Sie wird in dieser Wintersaison nämlich der Nachtgastronomie gleichgestellt. Man könne Apres-Ski ja „durchaus als Nachtgastronomie bei Tag bezeichnen“, so Köstinger. Was in der künftigen Verordnung hinzukommt: Strengere Regeln wie vorgezogenen Sperrstunden können von den Gemeinden erlassen werden.

Christkindlmarkt nur mit „3-G“-Nachweis

Ebenfalls als Teil des Wintertourismus finden in die neuen Maßnahmen auch die Regeln für die Christkindlmärkte Eingang. Zutritt zu diesen Märkten bekommen ebenfalls nur Personen, die einen „3-G“-Nachweis vorlegen können. Überprüft werden soll dieser dabei nicht an jedem einzelnen Marktstand. Vielmehr soll es dafür laut Köstinger Kontrollpunkte geben. Dort könnten dann etwa auch Bänder ausgegeben werden, um einen gültigen Nachweis kennzuzeichnen, so das Tourismusministerium.

Tirol zufrieden

Zufrieden mit den nunmehr endgültig fixierten Regeln für die Wintersaison zeigte sich Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP), derzeit auch Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz. Sicherheit sei das „Herzstück“ der heurigen Wintersaison. Mit den „strengen Winterregeln“ sei diese Sicherheit gewährleistet.

"Insbesondere beim Skifahren wird mit der FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen bzw. abdeckbaren Bereichen der Seilbahnen sowie der Verknüpfung des Ticketverkaufs an die „3-G"-Regel alles getan, um sicheren Wintersport für Einheimische und Gäste gleichermaßen sicherzustellen“, erklärte Platter gegenüber der APA.