Verzögerungen bei Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz drohen

Bei dem bereits im Sommer vom Parlament beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) könnte es wegen der noch fehlenden Zustimmung der EU-Kommission zu Verzögerungen kommen. „Es ist nicht auszuschließen, dass wir ein novelliertes EAG brauchen“, sagte laut dem Brancheninformationsdienst energate der zuständige Sektionschef im Klimaschutzministerium, Jürgen Schneider, diese Woche bei einer Wasserstofftagung in Wien.

Es gebe mit der Kommission „sehr intensive Diskussionen und fast täglich einen Austausch“, sagte Schneider auf der Veranstaltung des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbands (ÖWAV) laut energate. Besonders beim Fördersystem für die Windkraft gibt es offenbar Diskussionsbedarf.

Ohne Notifizierung durch die EU-Kommission müsste das Gesetzespaket nochmals überarbeitet werden und brauchte danach erneut eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, so der Bericht. Damit käme das zentrale Gesetz für die Energiewende nochmals deutlich später als geplant.

Danach stehen noch rund 25 Verordnungen an, die das EAG präzisieren und auch erst auf der Grundlage eines endgültig beschlossenen Gesetzes verabschiedet werden können.

„Kommission notifiziert hier etwas mit auslaufenden Gesetzen“

Brüssel entscheidet auf Basis entsprechender Leitlinien und der Erneuerbaren-Richtlinie RED II („Renewable Energy Directive“), die nur bis zum zweiten Quartal 2022 gelten und gerade überarbeitet werden.

„Das heißt, die Kommission notifiziert hier etwas mit auslaufenden Gesetzen. Wenn nicht bald eine Entscheidung kommt, gilt eine andere rechtliche Basis, und dann dauert es nochmals länger“, so Martin Jaksch-Fliegenschnee von der IG Windkraft zu energate. Allerdings sei zu vermuten, dass beide Seiten gerade deshalb an einer baldigen Entscheidung interessiert seien.

Schneider zufolge werden gerade drei Punkte im EAG mit Brüssel geklärt: Das gesamte technologiespezifische Fördersystem des EAG sowie die Regeln bei der Wasserkraft und der Windkraft. Die anderen beiden Punkte seien die administrativen Marktprämien bei der Wasserkraft und vor allem bei der Windkraft.