Neuer Bericht zu OMV-Handyüberwachung

Die teilstaatliche OMV soll zwischen Jänner und März 2021 personenbezogene Daten von 73 Personen unrechtmäßig für Zwecke interner Ermittlungen verwendet haben, berichtet das Investigativmagazin „Dossier“ mit Verweis auf den ihm vorliegenden Bescheid der Datenschutzbehörde zu der seit Längerem schwelenden Causa.

Die Behörde ermittelte gegen die OMV wegen möglicher Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die OMV weist die Kritik zurück und ficht den Bescheid an.

Bericht: Zweifel an freiwilliger Einwilligung Betroffener

Hintergrund der Causa waren Turbulenzen in der OMV-Chefetage unter dem damaligen Chef Rainer Seele. Daher ließ die Führung im Frühjahr 2020 E-Mails und Diensthandys von Mitarbeitern durchsuchen – mit Einwilligung der Betroffenen, aber ohne den Betriebsrat einzubinden. Dies rief die Datenschutzbehörde (DSB) auf den Plan.

Die dem Bescheid zugrunde liegende Begründung offenbare schwere Fehler aufseiten der OMV, so „Dossier“. Im Kern geht es um Überwachungsmaßnahmen, die die OMV auf Basis von „Einwilligungserklärungen“ eingeleitet haben will, die von den Betroffenen freiwillig unterzeichnet worden seien – was die Datenschutzbehörde bezweifelt.

OMV: Fehlende Einbindung von Betriebsrat „Fehler“

Der Fehler sei gewesen, nicht den Betriebsrat einzubinden, so die OMV. Im 16 Seiten starken DSB-Bescheid sei das aber ein Randthema, so das Magazin und zitiert.

„Im Allgemeinen schreibt die DSGVO vor, dass eine Einwilligung nicht gültig ist, wenn die betroffene Person keine wirkliche Wahl hat, sich zur Einwilligung gedrängt fühlt oder negative Auswirkungen erdulden muss, wenn sie nicht einwilligt.“ Aus Sicht der Datenschutzbehörde habe ein „Ungleichgewicht der Macht“ geherrscht.

Die börsennotierte OMV hat gegen die Entscheidung der Datenschutzbehörde Beschwerde eingelegt, jetzt prüft das Bundesverwaltungsgericht.