EuGH stärkt Schutz von Feldhamstern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz des Lebensraums der vom Aussterben bedrohten Feldhamster gestärkt. Das geht aus einem neuen Urteil des EuGH hervor. Demnach umfasst der Begriff „Fortpflanzungsstätte“ alle Gebiete, die für die erfolgreiche Vermehrung einer Tierart erforderlich sind – einschließlich des Umfelds der Fortpflanzungsstätte.

Im Falle des bedrohten Feldhamsters könne eine andere Auslegung des Begriffs dazu führen, dass die für die Fortpflanzung und die Geburt der Jungtiere erforderlichen Gebiete nicht geschützt würden, befand der EuGH.

Anlass waren Bauarbeiten in Wien

Hintergrund des Urteils ist eine Bitte des Wiener Verwaltungsgerichts. Dabei geht es um die Auslegung einer EU-Artenschutzrichtlinie. Konkret geht es um Bauarbeiten, für die eine Baustraße angelegt wurde. Dafür fehlte allerdings nicht nur die Genehmigung, sondern sie zerstörte auch Eingänge zu Hamsterbauen.

In einem früheren Urteil zu dem Fall hatte der EuGH bereits entschieden, dass Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von Feldhamstern auch dann nicht zerstört werden dürfen, wenn die Tiere diese zwar nicht mehr beanspruchen, aber womöglich dorthin zurückkehren. Der Feldhamster gilt seit 2020 in der roten Liste als vom Aussterben bedroht und könnte die nächsten 30 Jahre nicht überleben.