ÖVP-Affäre: Staatsanwältekritik an exxpress

Die Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte übt Kritik am ÖVP-nahen Onlinemedium exxpress.

Dieses hatte in einem Beitrag Andeutungen zu den Wohnadressen eines an den Ermittlungen gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) beteiligten Strafverfolgers sowie von „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk gemacht. Auch der Presseclub Concordia verwahrte sich gegen das Veröffentlichen des Wohnorts von Journalisten.

„Die Adressen von Staatsanwält*innen haben mit ihrer dienstlichen Tätigkeit nichts zu tun“, twitterte die Staatsanwältevereinigung. Schon die Nennung deren Wohnortes oder Hinweise darauf in Medien könnten sie und deren Mitbewohnerinnen bzw. Mitbewohner gefährden. „Damit wurde eine rote Linie überschritten. Wir werden mit Nachdruck den Schutz durch den Dienstgeber einfordern.“

Rückendeckung von Zadic

Rückendeckung bekamen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus dem Büro von Justizministerin Alma Zadic (Grüne): „Informationen zu veröffentlichen, die die Sicherheit von Staatsanwälten und Staatsanwältinnen sowie Journalisten und Journalistinnen gefährden können, ist absolut inakzeptabel“, hieß es laut APA in einer Stellungnahme aus dem Justizministerium.

Zuvor verwahrte sich auch der Presseclub Concordia gegen das Veröffentlichen des Wohnorts von Journalisten.

Streit über Aktenquelle

Hintergrund ist ein seit Tagen vor allem über Twitter geführter Disput zwischen Klenk und exxpress-Chefredakteur Richard Schmitt. Darum ging es unter anderem um die Quelle der von Klenk zitierten und veröffentlichten Aktenteile im Korruptionsverfahren gegen Kurz bzw. dessen Mitarbeiter. Klenk betonte wiederholt, diese jeweils von am Verfahren beteiligten Anwälten erhalten zu haben.

Der exxpress veröffentlichte am Wochenende dann einen Beitrag, in dem genau das bezweifelt wurde – unter anderem mit dem Hinweis darauf, dass der Journalist sowie ein in der Causa ermittelnder Strafverfolger im gleichen Ort bei Wien wohnen. Dazu angegeben wurde auch gleich die Entfernung zwischen den beiden Wohnadressen – Luftlinie und auf der Gemeindestraße.

Schmitt selbst verteidigte den Artikel auf Twitter: Darin sei kein konkreter Wohnort und auch keine konkrete Wohnadresse genannt worden.