Urteil: Eltern können Geld aus Bayern und Österreich bekommen

Auch Eltern, die österreichische Familienleistungen beziehen, haben Anspruch auf das bayrische Familiengeld. Das entschied das Sozialgericht München in einem heute veröffentlichten Urteil.

Geklagt hatte ein Elternpaar aus Bayern, das in Österreich arbeitet. Hier hatten die beiden österreichisches Kinderbetreuungsgeld bezogen, das mit dem deutschen Elterngeld vergleichbar ist.

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hatte ihnen das bayrische Familiengeld darum verwehrt und sich dabei auf europarechtliche Vorschriften bezogen. Das war allerdings nicht richtig, wie das Sozialgericht nun entschied. Es gab der Klage der Eltern statt und sprach ihnen das bayrische Familiengeld in Höhe von 250 Euro im Monat zu.

In seiner Entscheidung führte das Gericht aus, dass die entsprechende Verordnung aus dem Jahre 2004 zwar den Bezug von Familienleistungen aus verschiedenen Ländern unter Umständen ausschließe. Das gelte aber nur dann, wenn es sich um vergleichbare Leistungen handle.

Nicht rechtskräftig

Das bayrische Familiengeld sei zwar eine Familienleistung, anders als das Elterngeld und das österreichische Kinderbetreuungsgeld diene es aber nicht der Existenzsicherung und werde deshalb unabhängig vom Einkommen der Eltern bezahlt. Aus diesem Grund handle es sich nicht um vergleichbare Leistungen, die gegenseitig angerechnet werden müssten,so das Gericht.

Eltern, die sowohl die Voraussetzungen für bayrisches Familiengeld als auch für österreichisches Kinderbetreuungsgeld erfüllen, können beide Leistungen beziehen. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben nicht rechtskräftig.