Arbeitsverbot für palästinensische NGOs im Westjordanland

Die sechs von Israel als „Terrororganisationen“ eingestuften palästinensischen Nichtregierungsorganisationen dürfen ab sofort nicht mehr im besetzten Westjordanland arbeiten.

Die Anordnung von Verteidigungsminister Benni Ganz trat gestern in Kraft, teilte die Armeeführung mit. Das Ministerium wirft den NGOs eine verdeckte Zusammenarbeit mit der radikalen Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) vor.

Dem Ministerium zufolge nutzten die sechs Organisationen humanitäre Hilfsgelder, die sie von europäischen Regierungen erhielten, als „zentrale Quelle zur Finanzierung der PFLP-Aktivitäten“. Die PFLP wird auch von der EU als Terrororganisation eingeordnet.

UNO: „Willkürliche Entscheidung“

Bei den betroffenen NGOs handelt es sich um die Union der palästinensischen Frauenkomitees (UPWC), Addameer, al-Hak, die Union der Komitees für landwirtschaftliche Arbeit (UAWC), das Bisan-Zentrum für Forschung und Entwicklung sowie die palästinensische Sektion von Defense for Children International (DCI-P).

Das Quasiverbot der Organisationen löste internationale Kritik aus. UNO-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet sprach von einer „willkürlichen Entscheidung“ und einem Angriff auf die Verteidiger von Menschenrechten.