Akten zu Angriff auf Kapitol müssen herausgegeben werden

Ein US-Bundesgericht hat die Herausgabe der Akten zum Angriff auf das Kapitol genehmigt. Wie aus gestern veröffentlichten Gerichtsdokumenten hervorgeht, dürfen die Unterlagen an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Kongresses übergeben werden.

Der frühere US-Präsident Donald Trump hatte gegen die Herausgabe der Dokumente geklagt. Seine Anhängerinnen und Anhänger hatten im Jänner im Kapitol randaliert.

Das Gericht sei der Ansicht, „dass das öffentliche Interesse es erfordert, dem gemeinsamen Wunsch von Legislative und Exekutive nachzukommen, die Ereignisse zu untersuchen, die sich vor und am 6. Jänner ereigneten, um zu verhindern, dass solche Ereignisse sich jemals wiederholen“, hieß es in der Erklärung der Bundesrichterin Tanya Chutkan, die von mehreren US-Medien veröffentlicht wurde.

Berufung auf Exekutivprivileg

Trump hatte sich in seiner Klage gegen die Herausgabe auf das Exekutivprivileg berufen. Dieses erlaubt es einem Präsidenten, bestimmte Dokumente geheim zu halten.

Trump erkennt seine Wahlniederlage im vergangenen November gegen Joe Biden bis heute nicht an. Seinen völlig unbelegten Vorwurf des schweren Wahlbetrugs hatte er auch am 6. Jänner vor Anhängern in Washington wiederholt, als der Kongress Bidens Wahlsieg zertifizieren wollte. Trump rief seine Zuhörer dabei auf, zum Kapitol zu marschieren und „auf Teufel komm raus zu kämpfen“.

Fünf Tote

Hunderte radikale Trump-Anhänger wüteten in der Folge beim und im Parlamentsgebäude. Im Zuge der Gewalt kamen fünf Menschen zu Tode.

Das von Bidens Demokraten kontrollierte Repräsentantenhaus richtete einen Untersuchungsausschuss ein, um die Hintergründe der Kapitol-Erstürmung aufzuarbeiten. Präsident Biden stimmte einer Übermittlung der Unterlagen des Nationalarchivs, darunter Sitzungsprotokolle, E-Mails und Mitteilungen aus den letzten Wochen von Trumps Amtszeit, bereits zu.