Keine Einschränkungen bei Religionsausübung

Mit dem Lockdown für Ungeimpfte sind keine neuen Einschränkungen bei der Religionsausübung verbunden. Die um Mitternacht in Kraft getretene neue Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung enthält eine generelle Ausnahmebestimmung für „Zusammenkünfte zur Religionsausübung“.

Weiters ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs zulässig für „die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung“.

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