VfGH: 330 zu CoV-Maßnahmen eingebrachte Fälle erledigt

Die diversen Coronavirus-Maßnahmen haben auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) intensiv beschäftigt – und tun das weiter. 330 von 400 Fällen sind bereits erledigt.

In der Dezember-Session steht ab 29. November wieder eine Reihe von Anträgen dazu auf dem Programm, unter anderem gegen die FFP2-Pflicht in Bergbahnen im vorigen Winter, das Handelsbetretungsverbot im Februar, das Verbot, Alkohol und Speisen rund um Lokale zu konsumieren, und gegen die nächtlichen Ausgangssperren vor rund einem Jahr.

„In den kommenden Monaten wird der VfGH Anträge und Beschwerden nach ihrem Einlangen am Gerichtshof ebenso zügig bearbeiten“ wie bisher, versicherte VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter heute in einer Aussendung.

Verfahren beim VfGH dauerten auch im Vorjahr – trotz des großen Arbeitsanfalls – im Durchschnitt knapp vier Monate. Zu vielen der Covid-19-Fälle sind Vorverfahren nötig. Der VfGH bittet also die Regierung, das Ministerium, Landeshauptleute und Bezirkshauptmannschaften um eine Stellungnahme zum Begehren der Antragsteller. Die Frist dafür beträgt üblicherweise etwa sechs Wochen.