Verschärfungen in Sachsen und Bayern

Sachsen schließt wegen der dramatisch steigenden Zahl an Coronavirus-Infektionen große Teile des öffentlichen Lebens. Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Diskotheken, Clubs und Bars werden geschlossen, auch Großveranstaltungen wie Adventmärkte und Messen werden landesweit abgesagt, wie Landessozialministerin Petra Köpping (SPD) gestern in Dresden sagte.

Für Ungeimpfte in den sächsischen CoV-Hotspots mit einer Inzidenz von über 1.000 gilt ab Montag eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr. Zudem ist jeglicher Alkoholausschank untersagt. Der Tourismus wird heruntergefahren – Urlauber können vorerst nicht mehr in sächsischen Hotels und Ferienwohnungen übernachten. Die Schulen und Kindergärten sollen offen bleiben, Vereinssport ist für Kinder bis 16 Jahren weiterhin möglich.

Bayern: Lockdown in Landkreisen mit Inzidenz über 1.000

Ähnliche Schritte setzte auch Bayern. Für Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1.000 wurde ein Lockdown verhängt. „Hier muss alles geschlossen werden“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gestern nach einer Sitzung seines Kabinetts in München. Ausnahmen werde es für Kindergärten, Schulen und den Handel geben.

Söders Angaben zufolge werden in ganz Bayern sämtliche Adventmärkte abgesagt. Außerdem werden Clubs, Bars und die gesamte Nachtgastronomie wieder geschlossen. Es müsse dort vorgegangen werden, wo es die meisten Ansteckungen gebe, sagte der Regierungschef zur Begründung. Zudem forderte Söder für nächstes Jahr eine Impfpflicht: „Sonst wird das eine Endlosschleife“ und die Situation im nächsten Jahr nicht besser.

Deutschlandweit 3-G am Arbeitsplatz

Nach der Zustimmung des deutschen Bundesrates zum neuen Infektionsschutzgesetz treten in Deutschland nach Angaben des Arbeitsministeriums Mitte kommender Woche schärfere Regeln am Arbeitsplatz in Kraft. „Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt ab 24. November #3GamArbeitsplatz“, teilte das Ministerium gestern via Twitter mit.

Ab Mittwoch müssen Beschäftigte somit vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ausnahmen gibt es lediglich, wenn sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte testen oder impfen lassen.

Die Regeln sollen dabei helfen, das zuletzt stark gestiegene Infektionsgeschehen einzudämmen. Beschäftigte haben nach Ministeriumsangaben „eigenverantwortlich Sorge dafür zu tragen, dass sie gültige 3-G-Nachweise vorlegen können“.

RKI warnt

Deutschlands Gesundheitsminister Jens Spahn und der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, hatten zuvor ein dramatisches Bild der Coronavirus-Lage gezeichnet. Mit Verweis auf die Lage in deutschen Spitälern sagte Spahn: „Wir sind in einer nationalen Notlage, die auch eine gemeinsame Kraftanstrengung braucht.“ Wieler verwies darauf, dass in mehr als einem Viertel der Landkreise die 7-Tage-Inzidenz über 500 liege, viele Krankenhäuser seien am Anschlag.

Biontech-Bestellungen gedeckelt

Das deutsche Gesundheitsministerium deckelte indes die Höchstbestellmenge für den CoV-Impfstoff von Biontech und Pfizer für Ärzte und Impfzentren. Hintergrund ist demnach die Tatsache, dass die Medizinerinnen und Mediziner derzeit zu mehr als 90 Prozent den Impfstoff von Biontech und Pfizer nachfragen.

„Gleichzeitig sollte auch der Impfstoff von Moderna für Auffrischungsimpfungen vermehrt zum Einsatz kommen, da andernfalls ab Mitte des ersten Quartals 2022 der Verfall bereits eingelagerter Moderna-Impfstoffe droht“, heißt es in dem Schreiben von Gesundheitsstaatssekretär Thomas Steffen an die Bundesländer. „Es muss uns ein gemeinsames Anliegen sein, dies mit allen Mitteln zu verhindern.“